To the High Court in Gottorf and to the Holstein Government and the Pinneberg and Altona High Court of Appeal. Resolution concerning the re-granted exemption from military conscription for postillions under certain restrictions.
1793-05-24 · Resolution · 1792 - 1795 · 1793_05_24
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1793. 31. 24. May. 31. An das Obergericht zu Gottorff und an die Holsteinische Regierung und das Pinneberg und Altonaische Ober- Appellationsgericht. Resolution betr. die den Postillions. unter gewissen Einschränkungen wieder zugestandene Erem- tion vom Rekrutendienst. Christian der Siebente zc. Wir haben uns auf die von Unserm General: Postamt unterstützte Vorstellung einiger Postmeister bewogen gefunden, jedem Postmeister in den Herzogthümern Schleswig und
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39 1793 31 Holstein, nebst der Herrschaft Pinneberg, Stadt Altona und Grafschaft Nanzau, die durch Unsere Verfügung vom 26sten October v. J. gänzlich 24. May aufgehobene Eremtion der Postillions vom Rekrutendienst, wiederum, jedoch nur in Ansehung Eines Postillions, unter den im 13ten S. der Landausschuß: Verordnung vom Jahre 1776 enthaltenen Bedingungen zuzustehen und zu bewilligen. Wir ertheilen Ew. Lbd. und euch den Auf- trag, beregte Unsere Resolution den Deputirten zu den Landausschuß- Sessionen in Unserm Herzogthum Schleswig (Holstein nebst der Herrschaft Pinneberg) zu ihrem Verhalten bekannt zu machen. Die 2c. Gegeben 2c. Christiansburg den 24ften May 1793. (Unter demselben Dato ist diese Resolution auch den Deputirten zur Landausschuß Session in der Grafschaft Nanzau bekannt gemacht worden.)
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