Circular (No. 73/1866) to all postal establishments in the Duchies of Schleswig-Holstein.

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Istes Stück.
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№ 13. Circular No. 73/1866 an sämmtliche Post-Anstalten in den Herzogthümern
Schleswig-Holstein.
2. Postanweisungen im Verkehr mit Dänemark.
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Mit der Königl. Dänischen Postverwaltung ist die Vereinbarung getroffen worden, daß vom
1. November a. c. ab zur Vermittelung von Postanweisungen nach und von Dänemark lediglich Post-
anweisung 8 Blanquets verwendet werden sollen und demnach von dem gedachten Zeitpuncte an
Postanweisungs-Beträge auf Briefe nicht mehr eingezahlt werden können.
Zur Vermittelung von Postanweisungen nach Dänemark sind dieselben Formulare zu verwenden,
welche zur Zeit nach Preußen verwendet werden.
Die bei der Aufgabe und zwar vorzugsweise durch Aufklebung von Marken zu entrichtende
Gebühr beträgt :
für Summen bis zu 37 8 ß einschließlich
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23 Grt. = 63 R.-M.
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und kommt außer dieser Gebühr ein Porto für das Blanquet nicht zur Berechnung.
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a) Auf eine vom 1. October a. c. ab unter dem Titel: den offentlige Mening" in Kopen=
bagen ein Mal wöchentlich erscheinende Zeitung kann Abonnement entgegen genommen werden.
Einkaufspreis 164 3, Postabgabe 32 3, Abonnementspreis demnach 1934 ; das
Abonnement ist für ein Vierteljahr bindend.
b) Für folgende Dänische Zeitungen sind die Abonnements-Bedingungen in nachstehender Weise
verändert worden:
Name der Zeitung
oder Zeitschrift.
Ort
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Herausgabe.
Einkaufs Post-
preis. Abgabe.
Abonne: Wie oft
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Wie lange
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c) An Stelle
c) An Stelle des bisher in Pinneberg erschienenen Pinneberger Wochenblatts für Pinneberg,
Barmstedt, Kellinghusen und Bramstedt wird daselbst vom 1 October a. c. ab eine Zeitung
erscheinen unter dem Titel:
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Resp. Pinneberger,
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Wedeler,
Blankeneser und
Barmstedter
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Wochenblatt.
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1 stes Stück.
Diese Zeitung wird zweimal wöchenlich erscheinen, der Einkaufspreis pro Quartal beträgt 1,
die Postabgabe 34 ß, der Abonnementspreis demnach 1 34 ß und ist das Abonnement ein Viertel-
jahr bindend.
Schleswig, den 29. September 1866.
Die Ober-Post-Direcction für Schleswig-Holstein.
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Personal: Chronik.
Der Oberpräsident für Schleswig-Holstein hat kraft Allerhöchster Ermächtigung:
ferner:
den constituirten fünften Lehrer an der Husumer Gelehrtenschule Dr. Eugen Petersen unter
dem 21. v. M. zum fünften Lehrer an der gedachten Gelehrtenschule;
dem 21. v. W
den constituirten Pastor Dr. Carl Leonhard Biernagki in Altona unter dem 27. v. M.
zum zweiten Compastor an der Hauptkirche daselbst ernannt;
den Büreauchef Adolph Caspar Martin Goldbeck-Löwe in Kiel unter dem 25. August
d. J. zum Amtsschreiber des Amts Eismar ernannt und die demselben verliehene Bestallung
am 5. d. M. vollzogen;
den seitherigen Obergerichtsaffeffor Heinrich Friedrich Schütt unter dem 28. v. M. zum
Rath im Holsteinischen Obergericht ernannt und die für denselben in dieser Eigenschaft aus-
gefertigte Bestallung gleichzeitig vollzogen;
den seitherigen außerordentlichen Professor der Geschichte an der Kieler Universität Dr. Baron
von Gutschmidt unter dem 2. d. M. zum ordentlichen Professor ernannt;
die Wahl des Pastors Johann Heinrich Sierck in Wesselburen zum Prediger der Ge-
meinde Wabs in der Propftei Hütten bestätigt;
die Mitbesorgung der Controle über die durch Verordnung vom 12. September 1792 angeordnete
Collateralsteuer von Erbschaften in den adeligen Gütern und Klöstern, sowie in den Kanzlei,
gütern des Herzogthums Holstein unter dem 3. d. M. dem Obergerichtsrath Dähnhardt
in Glückstadt übertragen;
und unter dem 27. v. M. genehmigt,
daß der Gemeinde des Norderkirchspiels in Altona behufs der Wahl für die neu errichtete
Predigerstelle daselbst
der Hauptpastor Schrödter an der St. Marienkirche in Rendsburg,
der Pastor Fries in Münsterdorf und
der Pastor Dobrn in St. Annen,
sowie als Suppleant für den Fall, daß einer der Vorgenannten vor erfolgter Wahl weg
fällig werden sollte, der Kirchenpropst Thomsen in Neuenkirchen
präsentirt werden.
Der Hauptpastor Hasselmann in Kiel ist auf sein desfälliges Ansuchen seiner amtlichen
Obliegenheiten definitiv entledigt worden.

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1stes Stück.
Vermischte Nachrichten.
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Auf desfälliges Ansuchen hat der Oberpräsident fraft Allerhöchster Ermächtigung dem Candidaten
der Rechte G. C. L. Bredenkamp in Kiel unter dem 1. October gestattet, sich ohne vorgängige Ab-
solvirung eines zweijährigen Studiums auf der Universität Kiel zu dem juristischen Amtsexamen bei dem
Oberappellationsgericht in Kiel zu stellen, mit der Verpflichtung jedoch, für diese Dispensation eine Re-
cognition von 30 an die Kaffe der Kieler Universitätsbibliothek zu entrichten.
Unterm 3. d. M. ist es genehmigt worden, daß der sonst am 20. October beginnende Neu-
münstersche Ochsenmarkt in diesem Jahre am 22. und 23. October abgehalten werde.
Vacanz: Anzeigen.
Durch Todesfall ist das Pastorat zu Westerbever vacant geworden. Bewerber um diese Bes
dienung, deren Einnahme ca. 2600 beträgt, haben ihre Gesuche nebst Zeugnissen an das Kirchencolle
gium in Westerhever, welchem das Präsentationsrecht zusteht, innerhalb 6 Wochen a dato per Garding
einzusenden. Die Abgabe an eine beim Dienst vorhandene Wittwe beträgt 77.
Eiderstedter Kirchenpropstei zu Poppenbüll, den 26. September 1866.
Vacant ist und soll durch Gemeindewahl wieder besetzt werden:
Danielsen, const.
das Pastorat zu Rinfenis; Einnahme angegeben zu ca. 2400 Grt., Kirchensprache
ist dänisch.
Gesuche um Präsentation zur Wahl find binnen 4 Wochen ans hiesige Kirchenvisitatorium ein-
zusenden.
Kirchenpropstei zu Apenrade, den 19. September 1866.
Göttig.
Durch Emeritirung des bisherigen Predigers wird das Pastorat zu Quickborn erledigt. Die
Einkünfte desselben sind: feste Geldhebungen 78 & 7 ß; verpachtete Ländereien 469 ; unverpachtete
Ländereien zu schäzen auf 150 ; Lieferung von 8 Tonnen Roggen, 7 Gänsen, ungefähr 2000 Eiern,
nebst einer Geldsammlung, geschätzt zusammen auf 330 ; Lieferung von 134 Faden Holz; Ausweisung
einer Moorflage zu jährlich 50,000 Soden; freie Anfuhr der Feuerung; Accidentien nach fünfjährigem
Durchschnitte 1761 & 12 ; Wohnung und großer Garten. Abzugeben sind: an den Emeritus, jährlich
375 und an die Wittwe eines Vorwesers, jährlich 150 ; lettere hat außerdem aus dem Prediger-
wittwenland eine Einnahme von 135 %, die, wenn keine Predigerwittwe vorhanden ist, dem Prediger zu
Gute kommt.
Bewerber um diese Stelle, welche landesherrlich unmittelbar besetzt wird, haben ihre Gesuche an
das Oberpräsidium für Schleswig-Holstein zu richten und bis zum 24. October d. J. dahin einzusenden.
Die Bedienung eines Assessors bei dem Holsteinischen Obergericht mit einem Gehalte von 1800 f.
Gesuche um diese Bedienung, deren Erlangung durch das Bestehen des im S 2 der provisorischen
Verordnung vom 24. April v. J., betreffend die Anstellung von Affefforen bei dem Holsteinischen Ober-

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1stes Stück.
gericht, erwähnten Colloquiums bedingt ist, find binnen 3 Wochen bei dem genannten Gerichtshof
einzureichen.
Die Stelle eines Subrectors an der Flensburger Gelehrtenschule. Bewerber um diese
Bedienung, mit welcher außer verhältnißmäßigem Antheil am Klaffengelde (deffen Fixirung indeß vor-
behalten bleibt) ein Gehalt von 2758 23 nebst einem Wohnungsgelde von 495 verbunden ist,
werden aufgefordert, ihre Gesuche innerhalb 6 Wochen bei der Schleswigschen Regierung einzureichen.
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Druck von C. F. Mohr in Kiel.
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