Circular (No. 74/1866) to all postal establishments in the Duchies of Schleswig-Holstein.
1866-10-08 · Circular · 1866 · 1866_10_08
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18 2tes Stück. № 19. Circular Nr. 74/1866 an sämmtliche Post-Anstalten in den Herzogthümern Schleswig-Holstein. 1. Verkaufspreis der Freimarken. In Gemäßbeit Rescripts des Oberpräsidiums für Schleswig Holstein vom 3. Detbr. e. ist der Verkaufspreis aller Sorten Freimarken pr. Bogen mit dem Preise pr. Stück auch für den Holstei- nischen Postbezirf in Zukunft gleich zu stellen. Demnach sind vom 11. October c. ab die Freimarken zum Werth von surdoni Timot 19119 pr. Stück zu 3 2 3 pr. Bogen à 100 Stück, 13 pr. Bogen à 100 Stück, die Freimarken zum Werth von 1 ẞ pr. Stück zu 7 die Freimarken zum Werth von 1 pr. Stück zu 8 5 ẞ pr. Bogen à 100 Stück zu ver- kaufen. Der bogen- und stückweise Verkauf der Marken zum Werthe von 1 pr. Stück ist nur in der Art statthaft, daß dabei volle Zahlen herauskommen, z. B. 3 Bogen zu 25 %, 3 einzelne Stück zu 4ẞ u. f. w. Der bogenweise Verkaufspreis der Marken zum Werthe von 2 und 4 Schilling pr Stück bleibt unverän ert, wie bisher, resp. 12 8 ß und 25 f. 2. Erweiterung der Frist zur Ertheilung von Attesten für Sendungen in Staatsdienstsachen. In Gemäßbeit Rescripts des Oberpräsidiums für Schleswig Holstein vom 3. Octbr. c. ist es den Post-Anstalten gestattet, in denjenigen Fällen, in welchen nach ihrem pflichtmäßigen Ermessen die ob- waltenden Umstände dafür sprechen, auch noch nach Ablauf der im § 9. a des Reglements, betr. Die Regulirung der Portofreiheiten resp. vom 11. und 18. November v. J. gedachten dreitägigen Frist, die vorgeschriebenen Atteste 2c. bis höchstens 8 Tage nach der Abgabe der betreffenden Briefe oder Fracht postsendungen, den Tag der Abgabe nicht mitgerechnet, anzunehmen. 3. Portofreiheit der Sendungen in Rechtsstreitigkeiten mit Armeurecht. Nach § 3. b. des Reglements in Betreff Regulirung der Portofreiheit findet die Portofreiheit ausnahmsweise auch in Privatrechtsstreitigkeiten Anwendung, wenn den Betheiligten das Armenrecht zur Führung eines Rechtsstreites bewilligt, und daß Solches geschehen, amtlich bescheinigt wird. Diese amtliche Bescheinigung vertritt in diesem Ausnahme-Falle die sonst im S 4 allgemein vor- geschriebenen Bedingungen der portofreien Annahme, nämlich das Vorhandensein eines Amtssiegels auf der Sendung und die Aufschrift: Staatsdienstsach e." " In Ausführung der fraglichen Bestimmung und behufs Herbeiführung eines übereinstimmenden Verfahrens wird nun hierdurch verfügt, daß Sendungen in Privatrechtsstreitigkeiten mit Armenrechts- Bewilligung nur dann unfrankirt von den Post-Anstalten angenommen werden dürfen, wenn auf der Sen dung anstatt des sonstigen Portofreiheits-Vermerks nachstehende amtliche Bescheinigung sich befindet: "Portofrei nach S 3. d. des Reglements." (Unterschrift der Behörde oder des Beamten und Dienstsiegel). Das Verfahren, wonach den Post-Anstalten derartige Sendungen unverschlossen zur Prüfung des Inbaltes übergeben werden, erscheint unstatthaft. Vielmehr ist es Pflicht der betreffenden Absender, eine amtliche Bescheinigung, wie verlangt, beizubringen. 4. Extrapost - Meilenzeiger. Nach näheren Ermittelungen beträgt die genaue Entfernung zwischen Eutin und Schönwalde 163 oder abgerundet 13 Meile, und zwischen Schönwalde und Lensahn 133 oder abgerundet 14 Meile.
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2tes Stück. 115.Zeitungswesen. 019 Auf das mit Genehmigung des Ober-Präsidiums für Schleswig-Holstein seit dem 5. d. Mts. wieder erscheinende Blattdard op 14 listu un dia shilingilog Altonaer Merkur birdin ungdom fann Abonnement in der früheren Weise zu dem Preise von 4 pro Quartal entgegen genommen werden. Schleswig, den 8. Schleswig, den 8. October 1866. 14 ß, incl. der Postabgabe von 14 ẞ, missed radi mino al Die Ober-Post-Direction für Schleswig-Holstein. bos by som mu bilind spo hdlicia (mur sti Vacanz-Anzeigen. olltop Vacant ist und soll durch Gemeindewahl wieder besetzt werden: mellommal motilde Das Diaconat zu Loit. Die Einnahme ist angegeben zu 23-2400 Cour. Die Kir- chensprache ist dänisch.dland on lodist moipilase Dog hib Gesuche um Präsentation zur Wahl find binnen vier Wochen an das hiesige Kirchenvisitatorium einzusenden. fi bilgi pudli Kirchenpropstei zu Apenrade, den 3. October 1866. Gund s indist sladenisdrif ddatidri tabajadolid obtenu du biglad Göttig. Das seit dem Jahre 1857 unbesetzt gewesene Compaftorat an der Kirche zu Gelting soll wieder besetzt werden. Es befinden sich auf dieser Stelle ein im vorigen Jahre ganz neu durchgebautes, Wohnhaus hübsch eingerichel großenchöner Garten, GURUN 13 28 ſowie Wirthschaftsgebäude zu der 13 dazu gehörenden, Heidscheffel großen Landstelle. Die Einnahmen belaufen sich, inclusive dieser Landstelle und der Korn-, Heus, Holz- und andern fleinen Lieferungen auf circa 2000 Cour. jährlich, und ist das neu entworfene Regulativ über die Ver- theilung der Amtsgeschäfte der beiden Prediger im 55. Stück des diesjährigen Verordnungsblattes" für das Herzogthum Schleswig unter Nr. 195 enthalten. " Bewerber um diese Predigerbedienung wollen ihre Gesuche um Präsentation zur Wahl nebst Zeugnissen innerhalb 6 Wochen à dato an das unterzeichnete Patronat in Cappeln einsenden. Priesholz im Patronat der Kirche zu Gelting, den 12. October 1866. R. Bödecker. Wenn der Dienst eines Polizeireuters in der Grafschaft Ranzau durch anderweitige Beförderung des bisherigen Inhabers vacant geworden ist, bei dessen Wiederbesetzung vorzugsweise auf wohlgediente Unterofficiere von der Cavallerie Rücksicht genommen werden wird, so werden qualificirte Bewerber hie- durch aufgefordert, ihre an das Oberpräsidium für Schleswig-Holstein zu richtenden Gesuche unter Anle- gung der nöthigen Zeugnisse und Atteste innerhalb 4 Wochen bei der unterzeichneten Behörde einzureichen. Die mit dieser Stelle verbundene Einnahme ist mit Einschluß einiger unerheblicher Sporteln auf circa 700 bis 750 & Gour. anzuschlagen, wofür der Inhaber sich aber ein Pferd anzuschaffen, dasselbe zu unterhalten und für seine verordnungsmäßige Equipirung Sorge zu tragen hat. Ranzauer Administratur, den 12. October 1866. nou hr@ Moltke.
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20 2tes Stück. Vermischte Nachrichten. Von dem Besitzer des adeligen Guts Caden ist die Wahrnehmung der gutsobrigkeitlichen und polizeilichen Geschäfte in dem genannten Gute in Fällen der eigenen Abwesenheit oder sonstigen Behinde- rung dem Jäger Johann Friedrich August Brandt daselbst übertragen worden. Steckbrief. oggi tu orq Der unten näher bezeichnete Matrose 3., Claffe, Lengstorf, Schreiber im Bureau der Stamm- Division der Flotte der Ostsee, ist seit dem 12. d. M. unter dem Verdachte der Unterschlagung von Dienst- geldern vom Bureau weggeblieben und hat sich der Desertion dringend verdächtig gemacht. or fifee, in seit dem 12. d. M. unter " Alle Militär- und Civilbehörden werden dienstergebenst ersucht, auf den 2c. Lengstorf gefälligst vigiliren, ihn im Betretungsfalle arretiren und an Bord S. M. Kasernenschiff Barbarossa" hierselbst G. ersucht, auf den ac. abliefern lassen zu wollen. dis hd lat d suni Signalement: Geboren zu: Göln, Provinz: Rheinprovinz, Kreis: Göln, Alter: 22 Jahre 4 Monate, Größe: 2 Zoll, Religion: katholisch, Haare: dunkelblond, Stirn: frei, Augenbraunen: dunkelblond, Augen: grau, Nase: länglich, Mund: gewöhnlich, Bart: rafirt, Zähne vollständig, doch nich gesund, Kinn und Gesichtsbildung: länglich, Gestalt: mittel, in etwas gebückter Haltung, Sprache: Deutsch, belgisch und etwas französisch. Besondere: Kennzeichen fehlen.bi Bekleidung: 1 Arbeitshemde, 1 Arbeitsbose, 1 blaue Tuchbose, 1 Unterhose, 2 Treuer, 1 weißes Hemde, 1 blau wollenes Hemde, 1 Peajacket, 1 Jacke, 1 seidenes Tuch, 1 Hut nebst Band, 2 Paar Schuhe. in 681 sz Kiel, den 15. October 1866. Königliches Commando der Stamm-Division der Flotte der Ostsee. chidad Rode, Oberst und Commandeur. paulisdi suis misdune in interior and moda dindin Sebab 088161 plodesi 190 mm Despite band going to missi sidagido un stima siddhilap madre o be mi mobisnuis, odradi Ti nisire bildedant piis of immense misfiedpisih i funi 14 m drop imod bridad prodeid end bit sinon nou al do sadi tradrologie hind rad id mahdindami at du simu mpidio ad pug ubi im fimdami samdas sllst pioid tur si Dieses Blatt kann in Quartals- und Jahres-Abonnement durch alle Post-Anstalten für 23 Ert. pr. Bogen bezogen werden. Die Expedition des Verordnungsblatts. 5111030 Druck von C. F. Mohr in Kiel.
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