Circular (No. 74/1866) to all postal establishments in the Duchies of Schleswig-Holstein.

1866-10-08 · Circular · 1866 · 1866_10_08

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2tes Stück.
№ 19. Circular Nr. 74/1866 an sämmtliche Post-Anstalten in den Herzogthümern
Schleswig-Holstein.
1. Verkaufspreis der Freimarken.
In Gemäßbeit Rescripts des Oberpräsidiums für Schleswig Holstein vom 3. Detbr. e. ist der
Verkaufspreis aller Sorten Freimarken pr. Bogen mit dem Preise pr. Stück auch für den Holstei-
nischen Postbezirf in Zukunft gleich zu stellen.
Demnach sind vom 11. October c. ab
die Freimarken zum Werth von
surdoni
Timot
19119
pr. Stück zu 3
2 3 pr. Bogen à 100 Stück,
13 pr. Bogen à 100 Stück,
die Freimarken zum Werth von 1 ẞ pr. Stück zu 7
die Freimarken zum Werth von 1 pr. Stück zu 8 5 ẞ pr. Bogen à 100 Stück zu ver-
kaufen. Der bogen- und stückweise Verkauf der Marken zum Werthe von 1 pr. Stück ist nur in der
Art statthaft, daß dabei volle Zahlen herauskommen, z. B. 3 Bogen zu 25 %, 3 einzelne Stück zu
4ẞ u. f. w.
Der bogenweise Verkaufspreis der Marken zum Werthe von 2 und 4 Schilling pr Stück bleibt
unverän ert, wie bisher, resp. 12 8 ß und 25 f.
2.
Erweiterung der Frist zur Ertheilung von Attesten für Sendungen in
Staatsdienstsachen.
In Gemäßbeit Rescripts des Oberpräsidiums für Schleswig Holstein vom 3. Octbr. c. ist es
den Post-Anstalten gestattet, in denjenigen Fällen, in welchen nach ihrem pflichtmäßigen Ermessen die ob-
waltenden Umstände dafür sprechen, auch noch nach Ablauf der im § 9. a des Reglements, betr. Die
Regulirung der Portofreiheiten resp. vom 11. und 18. November v. J. gedachten dreitägigen Frist,
die vorgeschriebenen Atteste 2c. bis höchstens 8 Tage nach der Abgabe der betreffenden Briefe oder Fracht
postsendungen, den Tag der Abgabe nicht mitgerechnet, anzunehmen.
3. Portofreiheit der Sendungen in Rechtsstreitigkeiten mit Armeurecht.
Nach § 3. b. des Reglements in Betreff Regulirung der Portofreiheit findet die Portofreiheit
ausnahmsweise auch in Privatrechtsstreitigkeiten Anwendung, wenn den Betheiligten das Armenrecht
zur Führung eines Rechtsstreites bewilligt, und daß Solches geschehen, amtlich bescheinigt wird.
Diese amtliche Bescheinigung vertritt in diesem Ausnahme-Falle die sonst im S 4 allgemein vor-
geschriebenen Bedingungen der portofreien Annahme, nämlich das Vorhandensein eines Amtssiegels auf der
Sendung und die Aufschrift: Staatsdienstsach e."
"
In Ausführung der fraglichen Bestimmung und behufs Herbeiführung eines übereinstimmenden
Verfahrens wird nun hierdurch verfügt, daß Sendungen in Privatrechtsstreitigkeiten mit Armenrechts-
Bewilligung nur dann unfrankirt von den Post-Anstalten angenommen werden dürfen, wenn auf der Sen
dung anstatt des sonstigen Portofreiheits-Vermerks nachstehende amtliche Bescheinigung sich befindet:
"Portofrei nach S 3. d. des Reglements." (Unterschrift der Behörde oder des Beamten und
Dienstsiegel).
Das Verfahren, wonach den Post-Anstalten derartige Sendungen unverschlossen zur Prüfung des
Inbaltes übergeben werden, erscheint unstatthaft. Vielmehr ist es Pflicht der betreffenden Absender, eine
amtliche Bescheinigung, wie verlangt, beizubringen.
4. Extrapost - Meilenzeiger.
Nach näheren Ermittelungen beträgt die genaue Entfernung zwischen Eutin und Schönwalde
163 oder abgerundet 13 Meile, und zwischen Schönwalde und Lensahn 133 oder abgerundet 14 Meile.

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2tes Stück.
115.Zeitungswesen.
019
Auf das mit Genehmigung des Ober-Präsidiums für Schleswig-Holstein seit dem 5. d. Mts.
wieder erscheinende Blattdard op 14 listu un dia shilingilog
Altonaer Merkur birdin ungdom
fann Abonnement in der früheren Weise zu dem Preise von 4
pro Quartal entgegen genommen werden.
Schleswig, den 8.
Schleswig, den 8. October 1866.
14 ß, incl. der Postabgabe von 14 ẞ,
missed radi
mino al Die Ober-Post-Direction für Schleswig-Holstein.
bos by som mu bilind spo
hdlicia (mur sti
Vacanz-Anzeigen. olltop
Vacant ist und soll durch Gemeindewahl wieder besetzt werden: mellommal motilde
Das Diaconat zu Loit. Die Einnahme ist angegeben zu 23-2400 Cour. Die Kir-
chensprache ist dänisch.dland on lodist moipilase Dog
hib Gesuche um Präsentation zur Wahl find binnen vier Wochen an das hiesige Kirchenvisitatorium
einzusenden.
fi bilgi pudli
Kirchenpropstei zu Apenrade, den 3. October 1866.
Gund s
indist
sladenisdrif
ddatidri
tabajadolid
obtenu du biglad
Göttig.
Das seit dem Jahre 1857 unbesetzt gewesene Compaftorat an der Kirche zu Gelting soll wieder
besetzt werden. Es befinden sich auf dieser Stelle ein im vorigen Jahre ganz neu durchgebautes,
Wohnhaus
hübsch eingerichel großenchöner Garten, GURUN
13 28 ſowie Wirthschaftsgebäude zu der
13
dazu gehörenden, Heidscheffel großen Landstelle.
Die Einnahmen belaufen sich, inclusive dieser Landstelle und der Korn-, Heus, Holz- und andern
fleinen Lieferungen auf circa 2000 Cour. jährlich, und ist das neu entworfene Regulativ über die Ver-
theilung der Amtsgeschäfte der beiden Prediger im 55. Stück des diesjährigen Verordnungsblattes" für
das Herzogthum Schleswig unter Nr. 195 enthalten.
"
Bewerber um diese Predigerbedienung wollen ihre Gesuche um Präsentation zur Wahl nebst
Zeugnissen innerhalb 6 Wochen à dato an das unterzeichnete Patronat in Cappeln einsenden.
Priesholz im Patronat der Kirche zu Gelting, den 12. October 1866.
R. Bödecker.
Wenn der Dienst eines Polizeireuters in der Grafschaft Ranzau durch anderweitige Beförderung
des bisherigen Inhabers vacant geworden ist, bei dessen Wiederbesetzung vorzugsweise auf wohlgediente
Unterofficiere von der Cavallerie Rücksicht genommen werden wird, so werden qualificirte Bewerber hie-
durch aufgefordert, ihre an das Oberpräsidium für Schleswig-Holstein zu richtenden Gesuche unter Anle-
gung der nöthigen Zeugnisse und Atteste innerhalb 4 Wochen bei der unterzeichneten Behörde einzureichen.
Die mit dieser Stelle verbundene Einnahme ist mit Einschluß einiger unerheblicher Sporteln auf
circa 700 bis 750 & Gour. anzuschlagen, wofür der Inhaber sich aber ein Pferd anzuschaffen, dasselbe zu
unterhalten und für seine verordnungsmäßige Equipirung Sorge zu tragen hat.
Ranzauer Administratur, den 12. October 1866.
nou hr@
Moltke.

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2tes Stück.
Vermischte Nachrichten.
Von dem Besitzer des adeligen Guts Caden ist die Wahrnehmung der gutsobrigkeitlichen und
polizeilichen Geschäfte in dem genannten Gute in Fällen der eigenen Abwesenheit oder sonstigen Behinde-
rung dem Jäger Johann Friedrich August Brandt daselbst übertragen worden.
Steckbrief. oggi tu orq
Der unten näher bezeichnete Matrose 3., Claffe, Lengstorf, Schreiber im Bureau der Stamm-
Division der Flotte der Ostsee, ist seit dem 12. d. M. unter dem Verdachte der Unterschlagung von Dienst-
geldern vom Bureau weggeblieben und hat sich der Desertion dringend verdächtig gemacht.
or fifee, in seit dem 12. d. M. unter
"
Alle Militär- und Civilbehörden werden dienstergebenst ersucht, auf den 2c. Lengstorf gefälligst
vigiliren, ihn im Betretungsfalle arretiren und an Bord S. M. Kasernenschiff Barbarossa" hierselbst
G. ersucht, auf den ac.
abliefern lassen zu wollen. dis hd lat d
suni Signalement: Geboren zu: Göln, Provinz: Rheinprovinz, Kreis: Göln, Alter: 22 Jahre
4 Monate, Größe: 2 Zoll, Religion: katholisch, Haare: dunkelblond, Stirn: frei, Augenbraunen:
dunkelblond, Augen: grau, Nase: länglich, Mund: gewöhnlich, Bart: rafirt, Zähne vollständig, doch nich
gesund, Kinn und Gesichtsbildung: länglich, Gestalt: mittel, in etwas gebückter Haltung, Sprache: Deutsch,
belgisch und etwas französisch. Besondere: Kennzeichen fehlen.bi
Bekleidung: 1 Arbeitshemde, 1 Arbeitsbose, 1 blaue Tuchbose, 1 Unterhose, 2 Treuer,
1 weißes Hemde, 1 blau wollenes Hemde, 1 Peajacket, 1 Jacke, 1 seidenes Tuch, 1 Hut nebst Band,
2 Paar Schuhe. in 681 sz
Kiel, den 15. October 1866.
Königliches Commando der Stamm-Division der Flotte der Ostsee.
chidad
Rode,
Oberst und Commandeur.
paulisdi
suis misdune in interior and moda dindin
Sebab 088161 plodesi
190 mm
Despite band going to missi
sidagido un stima
siddhilap madre
o be mi
mobisnuis, odradi
Ti nisire bildedant piis
of immense
misfiedpisih i
funi 14 m
drop imod bridad prodeid end
bit sinon nou al
do sadi tradrologie hind
rad id mahdindami at du simu mpidio ad pug
ubi im fimdami samdas sllst pioid tur si
Dieses Blatt kann in Quartals- und Jahres-Abonnement durch alle Post-Anstalten für 23 Ert. pr. Bogen
bezogen werden.
Die Expedition des Verordnungsblatts.
5111030
Druck von C. F. Mohr in Kiel.

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