Circular letter to the post offices regarding the exemption of goods sent by post abroad from customs declaration.
1793-10-05 · Circular · 1792 - 1795 · 1795_10_05
OCR transcription
70. Circularschreiben an die Postcomtoire wegen Befreyung der 1793. mit der Post außerhalb Landes gehenden Waaren von der 5. October. Zollangabe. Da die Königl. General: Zollkammer dem General: Postamt angezeigt hat, daß auf eine Vorstellung, die sie auf Veranlassung eines Antrags von dem General: Postamt gethan habe, von Sr. Königl. Majestät unterm 1 Iten Sept. resolvirt sey, daß die aus dem Lande gehenden Waaren, Gold und Silber allein ausgenommen, von den Postmeistern ohne vorgängige Zollangabe angenommen werden mögen; so hat man solches den Königl. Postcomtoiren hiemit zu erkennen geben wollen. General: Postamt den 5ten October 1793. (In Folge eines nachherigen Schreibens der Königl. General 3ollkammer ist dem Postmeister zu Tendern unterm 12ten Nov. zu erkennen gegeben, daß die Tonderschen Spigen eben wie Gold und Silber von der Befreyung von Zollangabe ausgenommen bleiben, und eben wie vorhin vor der Absendung beym Zoll anzugeben sind.) 70. M
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