Circular letter to the post offices regarding the exemption of goods sent by post abroad from customs declaration.

1793-10-05 · Circular · 1792 - 1795 · 1795_10_05

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OCR transcription

70. Circularschreiben an die Postcomtoire wegen Befreyung der 1793.
mit der Post außerhalb Landes gehenden Waaren von der 5. October.
Zollangabe.
Da die Königl. General: Zollkammer dem General: Postamt angezeigt
hat, daß auf eine Vorstellung, die sie auf Veranlassung eines Antrags
von dem General: Postamt gethan habe, von Sr. Königl. Majestät
unterm 1 Iten Sept. resolvirt sey, daß die aus dem Lande gehenden
Waaren, Gold und Silber allein ausgenommen, von den Postmeistern
ohne vorgängige Zollangabe angenommen werden mögen; so hat man
solches den Königl. Postcomtoiren hiemit zu erkennen geben wollen.
General: Postamt den 5ten October 1793.
(In Folge eines nachherigen Schreibens der Königl. General 3ollkammer ist
dem Postmeister zu Tendern unterm 12ten Nov. zu erkennen gegeben, daß
die Tonderschen Spigen eben wie Gold und Silber von der Befreyung
von Zollangabe ausgenommen bleiben, und eben wie vorhin vor der
Absendung beym Zoll anzugeben sind.)
70.
M

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