Circular Ordinance to all authorities in the Duchy of Holstein, concerning the remuneration granted to supervisors of field post couriers for writing materials.

1809-02-20 · Circularverfügung · 1809 · 1809_F032_02_20

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32. Circularberfügung an sämtliche Obrigkeiten im Herzog-
thum Holstein, betr. die den Aufsehern der Feldpost-Esta-
thd fetten bewilligte Vergütung für Schreibmaterialien *).
Namens Sr. Königl. Majeftåt. Nach einem spätern Schrei
ben des Königl. Feld commissariats, soll die den Aufsehern der Feldpost-
Estafetten bewilligte monatliche Vergütung für Schreibmaterialien nicht,
wie in der Circularverfügung vom 16ten v. M. bestimmt ist, vom isten
Oct. 1808, fondern schon vom 1sten Oct. 1807 ihren Anfang nehmen;
als welches den sämtlichen Obrigkeiten zu ihrem Verhalten hiedurch be:
fannt gemacht wird.
Urkundlich 2c. Gegeben im Holsteinischen Obergericht zu Glück:
stadt den 20sten Febr. 1809.
$10.00
1809.
20. Febr.
33
21. Febr.
33. Verfügung in Beziehung auf die wechselseitige Ausgleichung 1809.
und Austauschung der Vorräthe der in dem Kanzeleypatent
vom 29sten Oct. 1808 angegebenen Heilmittel **).
Se. Königl. Majestät haben allergnädigst zu resolviren geruhet:
daß die Niederlage von den aus den Indien kommenden, in dem Kanze
Leypatent vom 29ften Oct. v. J. näher angegebenen 23 Heilmitteln, für
die Herzogthümer Schleswig und Holstein, in Kiel errichtet, und die
in den Herzogthümern befindlichen Vorräthe davon nunmehr an dies
selbe abgeliefert werden sollen. Auch haben Se. Königl. Majestät die
Aufsicht und Direction über diese Niederlage, so wie das Geschäft der
*) Eine gleiche Verfügung ergieng am 17ten Febr. aus dem Schleswiger
Obergericht.
**) Für das Herzogthum Holstein ergieng am 27sten Febr. eine gleiche Vers
fügung.
33.

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