Patent, containing a more detailed regulation regarding the dispatch of letters with two or three seals by field post.

1809-07-08 · Patent · 1809 · 1809_F131_07_08

Page 1

1809_F131_07_08_01.jpg

1809_F131_07_08_01.jpg

OCR transcription

213
130. Kanzelenschreiben an das Admiralitäts- und Commissa-
riatscollegium, betr. die Grundsäßze wegen der Stellver-
tretung im Seedienst in den Herzogthümern.
Auf das gefällige Schreiben des Königl. Admiralitäts und Commissa
riatscollegii vom 8ten April d. J. ermangeln wir nicht, hiedurch zu erwie
dern: daß von Seiten der Kanzeley nichts daben zu erinnern gefunden
werde, wenn der in Dannemark geltende Grundsaß, wornach ein ausge:
schriebener Matrose nur für eine Ziehung einen diensttüchtigen und selbst
nicht dienstpflichtigen Mann für sich stellen darf, auch in den Herzogthü
mern zur Anwendung gebracht wird.
1809.
8. Jul.
130.
1809.
131. Patent, enthaltend eine nähere Vorschrift in Rücksicht der
Beförderung von Briefen mit zwey oder drey Siegeln 8. Jul.
durch die Feldpost *).
Sr. Königl. Majestät Allerhöchstem Willen und Befehl zufolge,
wird hiedurch öffentlich bekannt gemacht: daß kein reisender Officier oder
Civilbeamter, so wie kein commandirter Officier, Unterofficier oder Ges
meiner, mit oder ohne Transport, durch die Feldpost Requisitionen wes
gen weiterer Beförderung, mit zwey oder drey Siegeln versehen, abge
hen lassen darf, sondern daß selbige nur mit den täglich durchpaffirenden
Feldpost: Estafetten abgesandt werden sollen, und daß von dieser Regel
nur allein Königl. Couriere und Expressen, denen in ihren Påffen die
Erlaubniß ertheilt worden, extraordinaire Feldpost: Estafetten mit Res
quisition zu ihrer fernern Beförderung abschicken zu dürfen, ausgenom
men seyn sollen.
*) Eine gleiche Verfügung ergieng aus dem Schleswiger Obergericht.
131.

Notes

No notes yet.