Patent, containing a more detailed regulation regarding the dispatch of letters with two or three seals by field post.
1809-07-08 · Patent · 1809 · 1809_F131_07_08
OCR transcription
213 130. Kanzelenschreiben an das Admiralitäts- und Commissa- riatscollegium, betr. die Grundsäßze wegen der Stellver- tretung im Seedienst in den Herzogthümern. Auf das gefällige Schreiben des Königl. Admiralitäts und Commissa riatscollegii vom 8ten April d. J. ermangeln wir nicht, hiedurch zu erwie dern: daß von Seiten der Kanzeley nichts daben zu erinnern gefunden werde, wenn der in Dannemark geltende Grundsaß, wornach ein ausge: schriebener Matrose nur für eine Ziehung einen diensttüchtigen und selbst nicht dienstpflichtigen Mann für sich stellen darf, auch in den Herzogthü mern zur Anwendung gebracht wird. 1809. 8. Jul. 130. 1809. 131. Patent, enthaltend eine nähere Vorschrift in Rücksicht der Beförderung von Briefen mit zwey oder drey Siegeln 8. Jul. durch die Feldpost *). Sr. Königl. Majestät Allerhöchstem Willen und Befehl zufolge, wird hiedurch öffentlich bekannt gemacht: daß kein reisender Officier oder Civilbeamter, so wie kein commandirter Officier, Unterofficier oder Ges meiner, mit oder ohne Transport, durch die Feldpost Requisitionen wes gen weiterer Beförderung, mit zwey oder drey Siegeln versehen, abge hen lassen darf, sondern daß selbige nur mit den täglich durchpaffirenden Feldpost: Estafetten abgesandt werden sollen, und daß von dieser Regel nur allein Königl. Couriere und Expressen, denen in ihren Påffen die Erlaubniß ertheilt worden, extraordinaire Feldpost: Estafetten mit Res quisition zu ihrer fernern Beförderung abschicken zu dürfen, ausgenom men seyn sollen. *) Eine gleiche Verfügung ergieng aus dem Schleswiger Obergericht. 131.
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