Ordinance to all authorities in the Duchy of Schleswig, concerning the submission of monthly lists of field post couriers.
1809-08-08 · Verfügung · 1809 · 1809_F141_08_08
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1809. 5. Aug. 140. 222 140. Kanzeley Decision, betr. die Anwendung der Zinsen der Fürsten, Bruuns- und Wedrings-Stipendiengelder in Sonderburg. Durch die siebente Decision über die Sonderburger Stadtrechnung vom Jahre 1806 ist verordnet worden; daß die überschießenden Zinsen der Fürsten, Bruuns und Wedrings: Stipendiengelder zum Besten der Elementarschulen verwandt werden sollen. 1809. 8. Aug. 141. 141. Verfügung an sämtliche Behörden im Herzogthum Schles- wig, betr. die Einsendung monatlicher Listen über die Feld- post- Estafetten *). Da eine monatliche Liste über sämtliche Feldpost: Stationen in beiden Herzogthümern mit unterliegenden Inseln bey der Revision der Rechnun gen der Communen erforderlich ist: so werden, Sr. Königl. Majestät höchstem Willen und Befehl zufolge, alle Behörden, in deren District Feldposten sind, angewiesen, das Königl. Feldpostamt monatlich mit sol chen Listen, nach dem in Abschrift benfolgenden Schema, zu versehen. Urkundlich re. Gegeben 2c. Gottorf den 8ten Aug. 1809. *) Für das Herzogthum Holstein ergieng eine gleiche Verfügung am 10ten Auguft.
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223 über die in N. N. im M. M. Monat befindlichen Feldpost: Stationen, mit Anzeige der, während dieses Monats daben vorgenommenen Vers änderungen, in Betref der Anzahl der Estafetten u. s. w. 1800. 8. Aug. 141. Num: Station, Anzahl der Esta: Namen und Handthierung mern. fetten. des Aufsehers. I 97. N. 3 Anmerkungen. Hans Nielsen, Bom Isten bis den 19ten Krüger. 3 Estafetten. Bom 20sten bis den 30sten nur 2.
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