Circular letter to all Royal Post Offices in the Duchies, concerning the postage exemption for the Veterinary School and the interim Health College in Christiania.

1810-03-10 · Circularschreiben · 1810 · 1810_03_10

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10. März.
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47. Circularschreiben an sämtliche Königl. Poftcomtoire in den
Herzogthümern, betr. die Portofreyheit der Veterinair-
schule und des interimistischen Gesundheitscollegii zu Chri-
stiania.
Der
er Vorsteher der hiesigen Königl. Veterinairſchule, Professor Wi-
borg, hat bey der Generalposidirection vorgestellt, daß dfters Briefe
mit der Aufschrift K. D. S. an ihn in erwähnter Eigenschaft von Auto:
ritäten eingehen, welche wohl zur Attestertheilung befugt wären, aber
keine Atteste mitfolgen ließen, weshalb er denn genöthigt würde, das

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Postgeld für solche Briefe zu entrichten, da er selbst keine Atteste darüber
ausstellen könnte. In dieser Anleitung wird dem Königl. Postcomtoir 10. März.
zu erkennen gegeben: Daß künftig keine Briefe von öffentlichen Autori:
tåten an den Vorsteher der Veterinairſchule mit der Aufschrift K. D.S.
ohne Attest anzunehmen sind, und für Briefe von solchen Absendern,
die keinen Attest ertheilen können, das volle Postgeld bezahlt werden
müsse, wenn sie auch mit K. D. S. bezeichnet seyn sollten.
Ferner wird dem Königl. Postcomtoir eröfnet, daß Se. Königl.
Majestát, mittelst Allerhöchster Resolution vom 9ten Jan. d. J., dem
im vorigen Sommer zu Christiania errichteten interimiſtiſchen Geſund:
heitscollegio für Norwegen Portofreyheit für die vorfallende Correspons
denz zu bewilligen geruhet haben, und demnach die von gedachtem Ge:
sundheitscollegio abgehenden und an dasselbe gerichteten, mit K. D. S.
bezeichneten, Briefe gleich Briefen an und von Königlichen Collegien zu
behandeln sind.
Generalpostdirection den 10ten März 1811.

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