Circular letter to all Post Offices, concerning the tariffing of specie and banknotes submitted for dispatch to Denmark.
1810-04-07 · Circularschreiben · 1810 · 1810_04_07
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82. Circularschreiben an sämtliche Postcomtoire, betr. die Tari- 1810. rung der Species- und Bankzetteln, welche zur Versendung 7. Aprit. nach Dännemark eingeliefert werden. In Ansehung der Tarirung der Species: und Bankzetteln in Schles: wig-Holsteinischem Courant, welche zur Versendung nach Oertern in Dannemark eingeliefert werden, wird dem Königl. Postcomtoir Folgen- des vorgeschrieben: 1) Muß der Absender beides, den Werth des Geldes in Species oder Schlesw. Holst. Courant, und in Dänischem Courant nach dem Course berechnet, angeben, und das Königl. Postcomtoir diesen doppel- ten Werth auf der Charte anzeigen. 2) Ist für dergleichen Gelder, in Uebereinstimmung mit dem Pla- cat vom 26sten Sept. 1808, das Franco bis Hadersleben, welches der Absender zu bezahlen hat, nach dem Werth des Geldes in Schlesw. Holst. Courant oder in Species, nach deren Werth in Schlesw. Holst. Courant zu 125 Procent berechnet, anzusehen; dahingegen das Porto, welches an dem Ort der Bestimmung zu entrichten ist, nach dem Werth in Dänischem Courant zu bestimmen, und wird umgekehrt von den Post- comtoiren in Dännemark, das Postgeld bis Hadersleben nach dem Werth in Dänischem Courant, und von Hadersleben nach dem Ort der Bestim mung nach dem Werth in Species oder in Schlesw. Holst. Courant an: gesetzt werden. Generalpostdirection den 7ten April 1810. Hellfried. Lange. Monrad. N Rofenvinge Kolderup. 82.
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1810. 7. April. 83. 98 83. Circularschreiben an sämtliche Königl. Postcomtoire, betr. die Versendung des Blattes: Kiobenhavns nyeste Skilderie. Wenn Se. Königl. Majestät, mittelst Allerhöchster Resolution vom 5ten v. M., allergnädigst zu genehmigen geruhet haben, daß das hieselbst herauskommende Blatt, unter dem Titel: Kiøbenhavns nyeste Skilderie, welches der Buchhändler Salomon Soldin her: ausgiebt, mit den Frachtposten nach Dännemark und den Herzogthü mern versandt werden möge, so wird solches dem Königl. Postcomtoir, mittelst dieses Circularschreibens, mit dem Benfügen zu erkennen gege: ben: daß die Exemplare dieses Blatts bey dem Kanzeleyrath und Post- meister von Stöcken zu requiriren, für jedes Eremplar von den Abonnen: ten 5 Rthlr. jährlich zu entrichten, und davon 4 Rthlr. 24 Lßt. auf die in Ansehung anderer Blätter in Dänischer Sprache vorgeschrie bene Weise der Postcasse zur Einnahme zu berechnen sind, und das Kös nigl. Postcomtoir die übrigen 24 Lßl. für die Vertheilung des Blatts und für die Eincaffirung des Geldes für sich zu behalten hat. Generalpostdirection den 7ten April 1810.
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