Placard, ordering a new postal tariff for letters to and from Ærøskøbing.
1810-06-15 · Placat · 1810 · 1810_06_15
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1810. 15. Jun. 120. 120. Placat, welches eine neue Posttare für die Briefe nach und von Aerrdeskidbing anordnet. Se. Königl. Majestät haben, auf allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection, mittelst allergnädigster Resolution vom 12ten d. M., zu genehmigen geruhet: Daß vom isten des bevorstehenden Juliimonats an zu Aerrdeskiöbing ein Haupt und rechnungsführendes. Postcomtoir, sowohl für die Brief als für die Frachtpost, für Rechnung der Postcaffe errichtet, und das bisher daselbst erlegte Postgeld annoch ferner bezahlt werden soll; dergestalt, daß die Briefe zwischen Aerrdes kibbing und Dertern in den Herzogthümern, in gänzlicher Uebereinstime
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181 1810. 120. mung mit den Grundfäßen der Briefposttare vom 28sten März 1801, entweder ganz hin nach ihrer Bestimmung, oder nach einem unterweges 15. Jun. belegenen Ort, oder gar nicht bezahlt werden können; dahingegen die Briefe von Aerrdeskidbing nach Oertern in Dännemark wenigstens bis Svendborg, die Briefe aus Dännemark nach Aerrdeskiöbing aber nicht weiter als bis Svendborg frankirt werden dürfen, und das Postgeld für Frachtpostsachen auf gleiche Weise zu entrichten seŋy. Zufolge dieser Veränderung entsteht, indem die Posten zwischen Aer: rdeskiöbing und dem festen Lande über Svendborg gehen sollen, und die Entfernung zwischen Aerrdeskiöbing und Svendborg drey Meilen ber trägt, folgende Meilenzahl und Tape eines einfachen Briefes zwischen Merrdeskidbing und Meil. Lßt. und Aalborg 519 Hadersleben Narbuus 354 7 Hals Meil. Lßl. 24 5 10 Altona 549 Hamburg 9 Apeurade 29 6 Heide 46 8 Arensburg 54% 9 Heiligenhafen 52 9 Affens 17 5 Helsingör 32 7 Bogense 5 Hirsholm 29 7 Bramstedt 483 8 Hidrring 58 10 Bredstedt 38/ Hobroe 44% 8 Burg Christiansfeld 55 9 223 6 Holbech 26 8 Holstebroe Ebeltoft - IO Horsens 283 Eckernförde Elmshorn Eutin Fladstrand Flensburg Friderichsborg (Hillerdd) Friderichsstadt Friderichswerk 41 7 51 8 508 IO 33 6 327 Husum hzehoe Kallundborg. 42 47 8 32 Kellinghusen Kiel.. 49 8 448 4 Kopenhagen 26 Ridge 31 - 7 Kolding 20 6 Fridericia Glückstadt Grenaa 23 6 Korsor 12 49% 8 Lemmig 889888876059 10 Lübeck 53 9
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1810. 15. Jun. 182 Meilenzahl und Tare eines einfachen Briefes zwischen Aerrdeskidding 120. und Meil. Lßl. und Lütjenburg 48 8 Lunden 44. 8 Lyngbye 27 7 Ringsted Ripen Roschild Marieboe 46 8 Meldorf 48 8 Middelfart Nachschou Nesived 21 6 Neumünster 468 Neustadt 529 Nordburg 7 Nordtorf 44 8 Slagelse Sonderburg 18 4. 50% 9 3 Rödbye Rudkidbing Sarkidbing Schleswig Segeberg Skagen Skanderborg 6 22 48 8 - Meil. Lßl. 18 303 6 6 45% 8 38 7 49 8 II 32 8 14 6 " 38 38 7 Nyborg 8 5 Soroe 16 Nykibbing auf Falster 43 8 Stege - 8 Nystedt 458 Stubbekidbing 43 8 Odensee 12 3 Svendborg 3. 2 Oldenburg 51 8 Såbye II Oldeslohe 51 8 Tondern 39 7 Pinneberg 53 9 Tönning 45 8 Plon 48 8 Ulzburg 50 8 Prästoe 37 7 Wandsbeck 59 Preet 46 8 Warde 7 Randers 41 8 Weile 24 6 Rendsburg 417 Wiborg 47 9. 394 7 Ringkibbing 8 Wordingborg Durch diese Tare fällt also Aerrdeskiöbing aus dem in der 3ten Num: mer des 3ten S. der Briefposttare vom 28sten März 1801 enthaltenen Verzeichnisse der Oerter heraus, und gehört dahingegen nunmehr zu den in derselben Zare S. 1. No. 2. angeführten Oertern, und wird diese Tare und das Placat vom 20sten Jun. v. J. in allen übrigen Puncten auf Aerrdeskiöbing ausgedehnt. Vorstehendes wird hiedurch allen, die es angeht, zur Nachricht und Gelebung kund und zu wissen gethan. Generalpostdirection den 15ten Jun. 1810. Hellfried. Lange. Monrad. Rofenvinge - Kolderup. Thaysfen
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83 121. Placat wegen Errichtung einer Extrapoststation zu Lügum- kloster. Sr. Königl. Majestát zu Dannemark, Norwegen rc. Generalpost. director und Directores in der Generalpostdirection thun kund und zu wis Jen: daß Allerhöchstgedachte Se. Majestät zu Lügumkloster, zu leichterer Beförderung der Reisenden, Couriers und Stafetten eine Ertrapoststa: tion anzuordnen geruhet haben, welche vorläufig von einem Gevollmäch tigten der Poststation zu Apenrade verwaltet werden, und mit dem isten des bevorstehenden Juliimonats ihren Anfang nehmen soll, und woben, außer den auf das Extrapostwesen Bezug habenden Vorschriften der Ver: ordnung vom 7ten Nov. 1781, folgende Bestimmungen gelten sollen: 1) Auf einem mit zwey Pferden bespannten Extrapost:, Rúst: oder Benwagen sollen 600 Pfund, jede Person zu 150 Pfund, Unerwachsene halb so schwer gerechnet, aufgenommen werden, und die Vorspan nung mehrerer Pferde soll nach dem Verhältniß dieses festgesetzten Ge- wichts geschehen. 2) Eine Chaise mit einem halben Verdeck, ein Pháton, ein offener Wagen mit einem Chaisenstuhl, oder ein Wiener Wagen mit zwey Per: sonen und einem Mantelsack, soll mit zwey Pferden, mit drey Pferden aber, wenn zwen Personen Gepäcke und einen Bedienten haben, oder der Personen mehrere sind, befördert werden, es sey denn, daß beson dere Umstände, welche in dem Stundenzettel anzuzeigen sind, die Vor spannung mehrerer Pferde erheischen möchten. 3) Die zweysizigen Reisekutschen sollen mit vier Pferden, die vier: fizzigen aber mit sechs Pferden, ohne Rücksicht auf die Anzahl der darin befindlichen Personen oder des Gepäckes, befördert werden. 4) An Postgeld soll ben der Bestellung für jedes Pferd zu Ertra posten 16 Lßl., zu Couriers 24 Lßt., und zu Stafetten 28 Lßt. für jede Meile, außer der temporair bewilligten Zulage desselben, entrichtet wer 1810. 15. Jun. 121.
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1810. 121. 184 den. Wenn Couriers zu Wagen und nicht geschwinder wie Extraposten 15. Jun. befördert werden wollen, ist dafür auch nur wie für Extraposten das Postgeld zu erlegen. Uebrigens soll dem Verwalter des Beförderungs- wesens an Wagenmeistergeld für jedes Wagen: oder Vorspannpferd I Lßl., und den Postillions an Trinkgeld für zwey bis vier Pferde 4Lßl., für sechs Pferde aber 8 Lßl. für jede Meile bezahlt werden. 5) Wenn die Reisenden die bestellten Pferde eine Stunde auf sich war: ten lassen, sollen sie für jede halbe Stunde, die sie sich länger verweilen, dem Verwalter 16 Lßl. bezahlen. 6) Wo unterweges Fähren anzutreffen sind, haben die Reisenden das Fahrgeld nicht nur für sich, sondern auch für die Postillione zu deren freyer Rückkehr zu entrichten. 7) Die Entfernungen von Lügumkloster, nach welchen das Postgeld zu bezahlen ist, werden bis auf nähere Anordnung folgendermaßen fest- gesetzt: nach Apenrade zu 4 Meilen, nach Ballum zu 3 nach Hadersleben zu 6 nach Ripen 4 Meilen, nach Tondern 2 nach Hoyer 4 nach Flensburg zu 5½ : Generalpostdirection den 15ten Jun. 1810. Hellfried. Lange. Monrad. Rofenvinge - Kolderup. Thaysfen.
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