Placard, ordering a new postal tariff for letters to and from Ærøskøbing.

1810-06-15 · Placat · 1810 · 1810_06_15

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1810.
15. Jun.
120.
120. Placat, welches eine neue Posttare für die Briefe nach
und von Aerrdeskidbing anordnet.
Se. Königl. Majestät haben, auf allerunterthänigste Vorstellung
der Generalpostdirection, mittelst allergnädigster Resolution vom 12ten
d. M., zu genehmigen geruhet: Daß vom isten des bevorstehenden
Juliimonats an zu Aerrdeskiöbing ein Haupt und rechnungsführendes.
Postcomtoir, sowohl für die Brief als für die Frachtpost, für Rechnung
der Postcaffe errichtet, und das bisher daselbst erlegte Postgeld annoch
ferner bezahlt werden soll; dergestalt, daß die Briefe zwischen Aerrdes
kibbing und Dertern in den Herzogthümern, in gänzlicher Uebereinstime

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181
1810.
120.
mung mit den Grundfäßen der Briefposttare vom 28sten März 1801,
entweder ganz hin nach ihrer Bestimmung, oder nach einem unterweges 15. Jun.
belegenen Ort, oder gar nicht bezahlt werden können; dahingegen die
Briefe von Aerrdeskidbing nach Oertern in Dännemark wenigstens bis
Svendborg, die Briefe aus Dännemark nach Aerrdeskiöbing aber nicht
weiter als bis Svendborg frankirt werden dürfen, und das Postgeld
für Frachtpostsachen auf gleiche Weise zu entrichten seŋy.
Zufolge dieser Veränderung entsteht, indem die Posten zwischen Aer:
rdeskiöbing und dem festen Lande über Svendborg gehen sollen, und die
Entfernung zwischen Aerrdeskiöbing und Svendborg drey Meilen ber
trägt, folgende
Meilenzahl und Tape eines einfachen Briefes zwischen
Merrdeskidbing
und
Meil. Lßt.
und
Aalborg
519
Hadersleben
Narbuus
354 7
Hals
Meil. Lßl.
24 5
10
Altona
549
Hamburg
9
Apeurade
29 6
Heide
46
8
Arensburg
54% 9
Heiligenhafen
52
9
Affens
17 5
Helsingör
32
7
Bogense
5
Hirsholm
29
7
Bramstedt
483 8
Hidrring
58 10
Bredstedt
38/
Hobroe
44% 8
Burg
Christiansfeld
55 9
223 6
Holbech
26 8
Holstebroe
Ebeltoft
-
IO
Horsens
283
Eckernförde
Elmshorn
Eutin
Fladstrand
Flensburg
Friderichsborg (Hillerdd)
Friderichsstadt
Friderichswerk
41 7
51 8
508
IO
33 6
327
Husum
hzehoe
Kallundborg.
42
47 8
32
Kellinghusen
Kiel..
49 8
448
4
Kopenhagen
26
Ridge
31
-
7
Kolding
20 6
Fridericia
Glückstadt
Grenaa
23 6
Korsor
12
49% 8
Lemmig
889888876059
10
Lübeck
53
9

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1810.
15. Jun.
182
Meilenzahl und Tare eines einfachen Briefes zwischen
Aerrdeskidding
120.
und
Meil. Lßl.
und
Lütjenburg
48 8
Lunden
44. 8
Lyngbye
27 7
Ringsted
Ripen
Roschild
Marieboe
46
8
Meldorf
48 8
Middelfart
Nachschou
Nesived
21 6
Neumünster
468
Neustadt
529
Nordburg
7
Nordtorf
44
8
Slagelse
Sonderburg
18 4.
50% 9
3
Rödbye
Rudkidbing
Sarkidbing
Schleswig
Segeberg
Skagen
Skanderborg
6
22
48 8
-
Meil. Lßl.
18
303 6
6
45%
8
38
7
49
8
II
32
8
14
6
"
38
38 7
Nyborg
8
5
Soroe
16
Nykibbing auf Falster
43
8
Stege
-
8
Nystedt
458
Stubbekidbing
43
8
Odensee
12 3
Svendborg
3.
2
Oldenburg
51
8
Såbye
II
Oldeslohe
51
8
Tondern
39
7
Pinneberg
53
9
Tönning
45
8
Plon
48
8
Ulzburg
50 8
Prästoe
37 7
Wandsbeck
59
Preet
46 8
Warde
7
Randers
41 8
Weile
24 6
Rendsburg
417
Wiborg
47
9.
394 7
Ringkibbing
8 Wordingborg
Durch diese Tare fällt also Aerrdeskiöbing aus dem in der 3ten Num:
mer des 3ten S. der Briefposttare vom 28sten März 1801 enthaltenen
Verzeichnisse der Oerter heraus, und gehört dahingegen nunmehr zu
den in derselben Zare S. 1. No. 2. angeführten Oertern, und wird diese
Tare und das Placat vom 20sten Jun. v. J. in allen übrigen Puncten
auf Aerrdeskiöbing ausgedehnt.
Vorstehendes wird hiedurch allen, die es angeht, zur Nachricht und
Gelebung kund und zu wissen gethan.
Generalpostdirection den 15ten Jun. 1810.
Hellfried. Lange.
Monrad. Rofenvinge - Kolderup.
Thaysfen

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121. Placat wegen Errichtung einer Extrapoststation zu Lügum-
kloster.
Sr. Königl. Majestát zu Dannemark, Norwegen rc. Generalpost.
director und Directores in der Generalpostdirection thun kund und zu wis
Jen: daß Allerhöchstgedachte Se. Majestät zu Lügumkloster, zu leichterer
Beförderung der Reisenden, Couriers und Stafetten eine Ertrapoststa:
tion anzuordnen geruhet haben, welche vorläufig von einem Gevollmäch
tigten der Poststation zu Apenrade verwaltet werden, und mit dem isten
des bevorstehenden Juliimonats ihren Anfang nehmen soll, und woben,
außer den auf das Extrapostwesen Bezug habenden Vorschriften der Ver:
ordnung vom 7ten Nov. 1781, folgende Bestimmungen gelten sollen:
1) Auf einem mit zwey Pferden bespannten Extrapost:, Rúst: oder
Benwagen sollen 600 Pfund, jede Person zu 150 Pfund, Unerwachsene
halb so schwer gerechnet, aufgenommen werden, und die Vorspan
nung mehrerer Pferde soll nach dem Verhältniß dieses festgesetzten Ge-
wichts geschehen.
2) Eine Chaise mit einem halben Verdeck, ein Pháton, ein offener
Wagen mit einem Chaisenstuhl, oder ein Wiener Wagen mit zwey Per:
sonen und einem Mantelsack, soll mit zwey Pferden, mit drey Pferden
aber, wenn zwen Personen Gepäcke und einen Bedienten haben, oder
der Personen mehrere sind, befördert werden, es sey denn, daß beson
dere Umstände, welche in dem Stundenzettel anzuzeigen sind, die Vor
spannung mehrerer Pferde erheischen möchten.
3) Die zweysizigen Reisekutschen sollen mit vier Pferden, die vier:
fizzigen aber mit sechs Pferden, ohne Rücksicht auf die Anzahl der darin
befindlichen Personen oder des Gepäckes, befördert werden.
4) An Postgeld soll ben der Bestellung für jedes Pferd zu Ertra
posten 16 Lßl., zu Couriers 24 Lßt., und zu Stafetten 28 Lßt. für jede
Meile, außer der temporair bewilligten Zulage desselben, entrichtet wer
1810.
15. Jun.
121.

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1810.
121.
184
den. Wenn Couriers zu Wagen und nicht geschwinder wie Extraposten
15. Jun. befördert werden wollen, ist dafür auch nur wie für Extraposten das
Postgeld zu erlegen. Uebrigens soll dem Verwalter des Beförderungs-
wesens an Wagenmeistergeld für jedes Wagen: oder Vorspannpferd
I Lßl., und den Postillions an Trinkgeld für zwey bis vier Pferde 4Lßl.,
für sechs Pferde aber 8 Lßl. für jede Meile bezahlt werden.
5) Wenn die Reisenden die bestellten Pferde eine Stunde auf sich war:
ten lassen, sollen sie für jede halbe Stunde, die sie sich länger verweilen,
dem Verwalter 16 Lßl. bezahlen.
6) Wo unterweges Fähren anzutreffen sind, haben die Reisenden
das Fahrgeld nicht nur für sich, sondern auch für die Postillione zu deren
freyer Rückkehr zu entrichten.
7) Die Entfernungen von Lügumkloster, nach welchen das Postgeld
zu bezahlen ist, werden bis auf nähere Anordnung folgendermaßen fest-
gesetzt:
nach Apenrade zu 4 Meilen,
nach Ballum
zu 3
nach Hadersleben zu 6
nach Ripen
4 Meilen,
nach Tondern 2
nach Hoyer 4
nach Flensburg zu 5½ :
Generalpostdirection den 15ten Jun. 1810.
Hellfried. Lange. Monrad. Rofenvinge - Kolderup.
Thaysfen.

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