Circular to all Post Offices for reinforcing the regulation regarding the complete declaration of the contents of items sent by post.

1810-07-14 · Circular · 1810 · 1810_07_14

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1810.
14. Jul.
137.
14. Jul."
138.
198
137. Circular an sämtliche Postcomtoire zur Einschärfung der
Vorschrift wegen vollständiger Angabe des Inhalts der
mit der Post versandten Sachen.
Da die dem Postwesen, nach der Frachtposttare vom 23sten Febr. 1788,
S. 19. No. 4. obliegende Verantwortlichkeit für die Sachen, welche
mit den Frachtposten versandt werden, ausdrücklich auf dasjenige, was
unter richtiger Angabe des Inhalts und Werths zur Versendung mit
den Posten angenommen worden, beschränkt ist: so findet die General-
postdirection sich wegen eingetretener Umstände veranlaßt, dem Königl.
Postcomtoir zur künftigen genauen Beobachtung in Erinnerung zu brin-
gen: daß es in Gemäßheit der 3ten Nummer, S. 18. bemeldeter Tare,
von dem Absender oder demjenigen, der dessen Auftrag besorget, eine
vollständige Angabe des Inhalts und Werths der mit der Post abzusen:
denden Sachen zu verlangen habe, ohne welche das Postwesen in den
Fällen, wenn etwas verloren gehen sollte, dafür nicht einstehen kann.
Generalpostdirection den 14ten Jul, 1810.
Hellfried. Lange.
Lange. Monrad.
Monrad. Rofenwinge - Kolderup.)
1810. 138. Circular an sämtliche Postcomtoire, daß Frachtpostsachen,
welche in Colding einer Reparatur unterworfen gewesen,
den Eignern erst nach Vergütung der im Reiseprotocoll
erwähnten Auslagen auszuliefern sind, und daß keine
Addreßbriefe auf Geld und Pakete zusammen angenommen
werden.
Da das Postcomtoir zu Colding öfters in die Nothwendigkeit gesetzt
wird, die durchgehenden Frachtpostsachen, wenn diese bey der Conferi

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so!
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1810.
138.
rung dergestalt beschädiget befunden werden, daß sie, dem Schein nach,
den weiteren Transport nicht ertragen können, zur Sicherheit der Eig 14. Jul.
ner entweder repariren oder mit einer neuen Emballage versehen zu laß
sen, und die mit dieser Instandsezung verbundenen Ausgaben, wovon
es die Postcomtoire an dem Ort der Ankunft der Frachtpostsachen im
Reiseprotocoll in der Absicht benachrichtiget, damit sie selbige von den
Empfängern einfordern, nicht immer vergütet werden, und von eini
ahren nicht
gen Postcomtoiren dergleichen Forderungen seit mehreren
berichtiget seyn sollen: so hat die Generalpostdirection mit Rücksicht
darauf, daß gedachtes Postcomtoir für diese den Eignern der Frachtposts
sachen zum Vortheil gereichende Aufmerksamkeit keinen Schaden leiden
könne, sich veranlaßt gefunden, hiedurch festzusetzen: daß, so wenig
Diejenigen Frachtpostfachen, welche in Colding einer Reparation unter:
worfen gewesen sind, wovon die Postcomtoire auf der Hauproute den
Postcomtoiren auf den Seitenrouten Nachricht zu ertheilen haben, als
die dazu gehörigen Addreßbriefe den Eignern der Frachtpostsachen auszu
liefern sind, bevor die im Reiseprotocoll erwähnte Auslage von selbi
gen vergütet worden, worauf deren Belauf dem Postcomtoir zu Col
ding zuzustellen ist, woben man sich zu denjenigen Posicomtoiren, welche
sich für frühere Reparationen in Rückstand befinden, versieht, daß sie
unaufhaltlich dergleichen Rückstände berichtigen, oder mehrgedachtem
Poſtromtoir die Ursache anzeigen, weshalb solches bisher nicht hat ge
schehen können.
Ferner wird dem Königl. Postcomtoir vorgeschrieben, künftig kei-
nen Addreßbrief anzunehmen, auf welchem Geld und Pakete zusammen
angeführt sind, sondern von den Absendern zu vertangen, daß sie beides
für sich mit besondern Addreßbriefen versehen, welches man, so wie im
Allgemeinen, so auch in besonderer Rücksicht auf die gegenwärtige Ver
anstaltung, nach welcher zur mehreren Sicherheit die Frachtpostsachen in
Nyborg getheilt und auf verschiedenen Wegen versandt werden, zur Vers

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1810.
14. Jul.
138.
200
meidung alles Aufenthalts und aller Weitläuftigkeit bey der Conferirung
nothwendig erachtet.
Generalpostdirection den 14ten Jul. 1810.
our Hellfried.Lange.
084
O now spicks] sit
Monrad, Rofenwinge Kolderup.

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