Circular to all Post Offices for reinforcing the regulation regarding the complete declaration of the contents of items sent by post.
1810-07-14 · Circular · 1810 · 1810_07_14
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1810. 14. Jul. 137. 14. Jul." 138. 198 137. Circular an sämtliche Postcomtoire zur Einschärfung der Vorschrift wegen vollständiger Angabe des Inhalts der mit der Post versandten Sachen. Da die dem Postwesen, nach der Frachtposttare vom 23sten Febr. 1788, S. 19. No. 4. obliegende Verantwortlichkeit für die Sachen, welche mit den Frachtposten versandt werden, ausdrücklich auf dasjenige, was unter richtiger Angabe des Inhalts und Werths zur Versendung mit den Posten angenommen worden, beschränkt ist: so findet die General- postdirection sich wegen eingetretener Umstände veranlaßt, dem Königl. Postcomtoir zur künftigen genauen Beobachtung in Erinnerung zu brin- gen: daß es in Gemäßheit der 3ten Nummer, S. 18. bemeldeter Tare, von dem Absender oder demjenigen, der dessen Auftrag besorget, eine vollständige Angabe des Inhalts und Werths der mit der Post abzusen: denden Sachen zu verlangen habe, ohne welche das Postwesen in den Fällen, wenn etwas verloren gehen sollte, dafür nicht einstehen kann. Generalpostdirection den 14ten Jul, 1810. Hellfried. Lange. Lange. Monrad. Monrad. Rofenwinge - Kolderup.) 1810. 138. Circular an sämtliche Postcomtoire, daß Frachtpostsachen, welche in Colding einer Reparatur unterworfen gewesen, den Eignern erst nach Vergütung der im Reiseprotocoll erwähnten Auslagen auszuliefern sind, und daß keine Addreßbriefe auf Geld und Pakete zusammen angenommen werden. Da das Postcomtoir zu Colding öfters in die Nothwendigkeit gesetzt wird, die durchgehenden Frachtpostsachen, wenn diese bey der Conferi
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so! 199 1810. 138. rung dergestalt beschädiget befunden werden, daß sie, dem Schein nach, den weiteren Transport nicht ertragen können, zur Sicherheit der Eig 14. Jul. ner entweder repariren oder mit einer neuen Emballage versehen zu laß sen, und die mit dieser Instandsezung verbundenen Ausgaben, wovon es die Postcomtoire an dem Ort der Ankunft der Frachtpostsachen im Reiseprotocoll in der Absicht benachrichtiget, damit sie selbige von den Empfängern einfordern, nicht immer vergütet werden, und von eini ahren nicht gen Postcomtoiren dergleichen Forderungen seit mehreren berichtiget seyn sollen: so hat die Generalpostdirection mit Rücksicht darauf, daß gedachtes Postcomtoir für diese den Eignern der Frachtposts sachen zum Vortheil gereichende Aufmerksamkeit keinen Schaden leiden könne, sich veranlaßt gefunden, hiedurch festzusetzen: daß, so wenig Diejenigen Frachtpostfachen, welche in Colding einer Reparation unter: worfen gewesen sind, wovon die Postcomtoire auf der Hauproute den Postcomtoiren auf den Seitenrouten Nachricht zu ertheilen haben, als die dazu gehörigen Addreßbriefe den Eignern der Frachtpostsachen auszu liefern sind, bevor die im Reiseprotocoll erwähnte Auslage von selbi gen vergütet worden, worauf deren Belauf dem Postcomtoir zu Col ding zuzustellen ist, woben man sich zu denjenigen Posicomtoiren, welche sich für frühere Reparationen in Rückstand befinden, versieht, daß sie unaufhaltlich dergleichen Rückstände berichtigen, oder mehrgedachtem Poſtromtoir die Ursache anzeigen, weshalb solches bisher nicht hat ge schehen können. Ferner wird dem Königl. Postcomtoir vorgeschrieben, künftig kei- nen Addreßbrief anzunehmen, auf welchem Geld und Pakete zusammen angeführt sind, sondern von den Absendern zu vertangen, daß sie beides für sich mit besondern Addreßbriefen versehen, welches man, so wie im Allgemeinen, so auch in besonderer Rücksicht auf die gegenwärtige Ver anstaltung, nach welcher zur mehreren Sicherheit die Frachtpostsachen in Nyborg getheilt und auf verschiedenen Wegen versandt werden, zur Vers
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1810. 14. Jul. 138. 200 meidung alles Aufenthalts und aller Weitläuftigkeit bey der Conferirung nothwendig erachtet. Generalpostdirection den 14ten Jul. 1810. our Hellfried.Lange. 084 O now spicks] sit Monrad, Rofenwinge Kolderup.
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