Circular Ordinance to all authorities of the Duchy of Holstein, concerning the supreme supervision of all ferry services transferred to the General Post Directorate.

1810-09-08 · Circularverfügung · 1810 · 1810_09_08

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189. Circularverfügung an sämtliche Obrigkeiten des Herzog-
thums Holstein, betr. die der Generalpostdirection übertra-
gene Oberaufsicht über sämtliche Fähranstalten *).
Se. Königl. Majestät haben folgendermaßen zu resolviren geru-
het: Wir wollen Allerhöchst festgesetzt haben, daß die Oberaufsicht über
fämtliche Fähranstalten in unsern Herzogthümern, welche von nun an
Unserer Generalpostdirection zu übertragen ist, in Folgendem bestehen
soll: In Bestimmung der erforderlichen Anzahl zweckmäßig eingerichte:
ter Fahrzeuge für jedes zu paffärende Wasser, in Veranstaltung beques
mer und sicherer Landungsstellen, Brücken und Erleuchtungsanstalten,
wie auch nöthigen Obdachs für Neisende, in Verfügung nothwendiger
Untersuchungen, ob diese Einrichtungen gehörig unterhalten und verbes
sert werden, in Bestimmung der Taren, nach Maßgabe der erforderli-
chen Unkosten und Ausgaben bey jeder Fährstelle, in Verfügung pas
sender Zwangs- und Strafmittel für Versäumnisse und Uebertretung
der Vorschriften zum Nachtheil der Reisenden, in Abfassung und Aus:
fertigung der Reglements und Taren, so wie der Conceffionen und Pri
vilegien für private Fähreigner, auch Approbationen der Pachtcontracte
für die Pächter Unserer Fähren, je nachdem diese allgemeinen Grund:
säße der Oberaufsicht und Verwaltung der Fähranstalten auf die Local:
verfassung einer jeden einzelnen Fährstelle anwendbar sind. Uebrigens
ist es eine Selbstfolge, daß Unsere Generalpostdirection bey dieser ihr
übertragenen Oberaufsicht und Verwaltung der Fähranstalten in allen
Fallen, wo Unserer andern Collegien Mitwirkung und nähere Verfü
gungen erforderlich sind, mit diesen zu correspondiren hat: so verbleiben
auch die allgemeinen Polizeyverfügungen, wegen Untersuchung der Pässe
der Reisenden und Abhaltung von Vagabonden u. dergl., nach wie vor
*) Aus dem Schleswiger Obergericht ergieng an demselben Tage eine gleiche
Verfügung.
1810:
8. Sept.
189.

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1810.
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unter dem Ressort der Kanzeley, so wie die Verfügungen zur Beobach-
8. Sept. tung der Zollvorschriften unter dem Ressort der Generalzollkammer.
Den sämtlichen Obrigkeiten wird diese Allerhöchste Resolution hie
durch bekannt gemacht.
189.
Urkundlich unterm vorgedruckten Königl. Infiegel. Gegeben im
Holsteinischen Obergericht zu Glückstadt den 8ten Sept. 1810.
C. L. Frhr. v. Brockdorff.
M. Feldmann.
F. G. Koch.

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