Ordinance concerning postage exemption for the commission established in Itzehoe in connection with the new customs line and the deputation of the noble estate districts.

1810-10-06 · Verfügung · 1810 · 1810_10_06

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OCR transcription

1810.
6. Oct.
210.
272
210. Verfügung wegen Portofreyheit der in Anleitung der
neuen Zoll. Linie niedergesetzten Commission zu Ihehoe und
der Deputation der adlichen Güterdistricte.
100
Se. Königl. Majestät haben auf allerunterthänigste Vorstellung
der Generalpofidirection, mittelst Allerhöchster Resolution vom zten
d. M./
1) der in Anleitung der in Holstein gezogenen neuen Zoll-Linie niederge:
setzten Commission zu Jhehoe während ihrer Existenz die Portofrey:
heit in Ansehung der mit ihrem Siegel versehenen Briefe zu bewilli
gen, und
2) den Deputirten der adlichen Güterdistricte in den Herzogthümern, in
Gemäßheit der Verordnung vom 7ten Nov. 1781, gleich den Ober:
beamten in den Herzogthümern, die Befugniß zur Attestertheilung
so lange, als die ihnen besonders obliegenden Geschäfte fortdauern,
unter der Bedingung zuzustehen geruhet: daß diese Befugniß sich
lediglich auf das Militairwesen, die Vertheilung und Versendung
der zu publicirenden Verordnungen und die angeordnete Einkünfte:
undi
steuer beschränken, und jedesmal in den Attesten ausdrücklich ange:
zeigt werden solle, welchen von diesen drey Gegenständen die Briefe,
welche durch diese Atteste fren gemacht werden, enthalten, und daß
darin keine andere Angelegenheiten (befindlich) sind *);
welches demnach dem Königlichen Postcomtoir zur Nachachtung und
Wahrnehmung des Erforderlichen in vorkommenden Fällen zu erkennen
gegeben wird.
Generalpostdirection den 6ten Oct. 1810.
Lange. Harbou. Monrad. Rofenwinge - Kolderup.
*) Diese Bestimmung ward aus beiden Obergerichten durch eine Verfügung
vom 6ten Nov. bekannt gemacht.

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