Ordinance concerning postage exemption for the commission established in Itzehoe in connection with the new customs line and the deputation of the noble estate districts.
1810-10-06 · Verfügung · 1810 · 1810_10_06
OCR transcription
1810. 6. Oct. 210. 272 210. Verfügung wegen Portofreyheit der in Anleitung der neuen Zoll. Linie niedergesetzten Commission zu Ihehoe und der Deputation der adlichen Güterdistricte. 100 Se. Königl. Majestät haben auf allerunterthänigste Vorstellung der Generalpofidirection, mittelst Allerhöchster Resolution vom zten d. M./ 1) der in Anleitung der in Holstein gezogenen neuen Zoll-Linie niederge: setzten Commission zu Jhehoe während ihrer Existenz die Portofrey: heit in Ansehung der mit ihrem Siegel versehenen Briefe zu bewilli gen, und 2) den Deputirten der adlichen Güterdistricte in den Herzogthümern, in Gemäßheit der Verordnung vom 7ten Nov. 1781, gleich den Ober: beamten in den Herzogthümern, die Befugniß zur Attestertheilung so lange, als die ihnen besonders obliegenden Geschäfte fortdauern, unter der Bedingung zuzustehen geruhet: daß diese Befugniß sich lediglich auf das Militairwesen, die Vertheilung und Versendung der zu publicirenden Verordnungen und die angeordnete Einkünfte: undi steuer beschränken, und jedesmal in den Attesten ausdrücklich ange: zeigt werden solle, welchen von diesen drey Gegenständen die Briefe, welche durch diese Atteste fren gemacht werden, enthalten, und daß darin keine andere Angelegenheiten (befindlich) sind *); welches demnach dem Königlichen Postcomtoir zur Nachachtung und Wahrnehmung des Erforderlichen in vorkommenden Fällen zu erkennen gegeben wird. Generalpostdirection den 6ten Oct. 1810. Lange. Harbou. Monrad. Rofenwinge - Kolderup. *) Diese Bestimmung ward aus beiden Obergerichten durch eine Verfügung vom 6ten Nov. bekannt gemacht.
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