Circular, according to which the moderated postage previously paid for the Altonaer Mercur and Abeille du Nord is granted to the post offices as an allowance until further notice.

1811-10-05 · Circular · 1811 · 1811_10_05

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227. Circular, wornach das bisher für den Altonaer Mercur
1811.
227.
und Abeille du Nord entrichtete moderirte Postgeld den 5. Oct.
Postcomtoiren bis weiter als eine Zulage bewilligt wird.
Ben Erwägung, daß die in der lektern Zeit Statt gefundene Erhöhung
der Preise verschiedener fremden Zeitungen, welche das Granzpostcomtoir
zu Altona den Postcomtoiren im Lande zusendet, leicht zur Folge haben
könnte, daß mehrere Abonnenten diese Zeitungen bey dem Postcomtoir
- ihres Wohnorts aufkündigen, hat die Generalpostdirection ſich veranlaßt
gefunden, Sr. Königl. Majestät allerunterthänigste Vorstellung zu thun,
daß den Postcomtoiren für den Verlust in ihren Diensteinkünften, den sie
beym Zeitungswesen erleiden würden, einige Entschädigung allergnädigst
bewilliget werden möge. Wenn nun Se. Königl. Majestät, mittelst
Allerhöchster Resolution vom
Postcomtoire von der Entrichten v. M., vorgeschlagenermaßen die
des moderirten Poſtgeldes für den
Altonaer Mercur und die Abeille du Nord, vom Juli-Monat d. J. an
und bis weiter zu befreyen, und dieses Postgeld selbigen als eine Zulage
zu dem feſtgeſeßten Vortheil für die Vertheilung dieser Blätter zu bewilli
gen geruhet haben: so wird solches hiedurch dem Königl. Postcomtoir zur
Nachricht und Beobachtung des Erforderlichen in dem unterm 27sten
August d. J. vorgeschriebenen specificirten Verzeichnisse über die vom
Grånzpostcomtoir zu Altona requiririen Zeitungen und Zeitschriften eröfnet.
Generalpostdirection den 5ten Oct. 1811.

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