Circular, according to which the moderated postage previously paid for the Altonaer Mercur and Abeille du Nord is granted to the post offices as an allowance until further notice.
1811-10-05 · Circular · 1811 · 1811_10_05
OCR transcription
271 227. Circular, wornach das bisher für den Altonaer Mercur 1811. 227. und Abeille du Nord entrichtete moderirte Postgeld den 5. Oct. Postcomtoiren bis weiter als eine Zulage bewilligt wird. Ben Erwägung, daß die in der lektern Zeit Statt gefundene Erhöhung der Preise verschiedener fremden Zeitungen, welche das Granzpostcomtoir zu Altona den Postcomtoiren im Lande zusendet, leicht zur Folge haben könnte, daß mehrere Abonnenten diese Zeitungen bey dem Postcomtoir - ihres Wohnorts aufkündigen, hat die Generalpostdirection ſich veranlaßt gefunden, Sr. Königl. Majestät allerunterthänigste Vorstellung zu thun, daß den Postcomtoiren für den Verlust in ihren Diensteinkünften, den sie beym Zeitungswesen erleiden würden, einige Entschädigung allergnädigst bewilliget werden möge. Wenn nun Se. Königl. Majestät, mittelst Allerhöchster Resolution vom Postcomtoire von der Entrichten v. M., vorgeschlagenermaßen die des moderirten Poſtgeldes für den Altonaer Mercur und die Abeille du Nord, vom Juli-Monat d. J. an und bis weiter zu befreyen, und dieses Postgeld selbigen als eine Zulage zu dem feſtgeſeßten Vortheil für die Vertheilung dieser Blätter zu bewilli gen geruhet haben: so wird solches hiedurch dem Königl. Postcomtoir zur Nachricht und Beobachtung des Erforderlichen in dem unterm 27sten August d. J. vorgeschriebenen specificirten Verzeichnisse über die vom Grånzpostcomtoir zu Altona requiririen Zeitungen und Zeitschriften eröfnet. Generalpostdirection den 5ten Oct. 1811.
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