Circular, concerning the tariff for courier transports, as well as address letters for items sent by regular post.
1815-05-13 · Circulair · 1815 · 1815_05_13
OCR transcription
32 J 1815. 36. Circulair, betr. die Tare für Courier Beförderungen, 13. Mai. 30. imgleichen die Adreßbriefe bei Sachen, die mit der fahren- den Post versandt werden. all Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachachtung zu erkennen gegeben: magnidad 1) Mittelst Allerhöchster Resolution vom roten d. M. ist allergnäs digst genehmiget worden, daß die Tare für Courier: Beförderungen in Uebereinstimmung mit der ursprünglichen Ertrapostverordnung vom 28sten Mai 1762 zu 1 Rbthlr. 58 rbß. für jede Meile festgesetzt werden möge, wornach demnach das Königl. Postcomtoir das Fuhrgeld zu erheben hat. 2) Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch die Vorschrift ernstlichst eingeschärft, keine Pakete oder andere zur Frachtpost bestimmte Sachen anders anzunehmen, als wenn ein loser Aoreßbrief mitfolgt, welches auch in dem Fall zu beobachten ist, wenn selbst die zu versendenden Frachtpost: sachen mit einer vollständigen Adresse versehen seyn sollten. Generalpostdirection den 13ten Mai 1815.
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