17. Circular, concerning the transport of extraordinary letter posts, which, in the absence of the Copenhagen letter post, are delivered from Kolding and Hadersleben.
1823-02-04 · Circular · 1823 · 1823_02_04
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sidad and addr 17. Circular, betr. die Beförderung der außerordentlichen Brief- posten, welche, bei dem Ausbleiben der Kopenhagener Brief- post, von Kolding und Hadersleben abgeliefert werden. Mittelst Circularschreibens der Generalpostdirection vom 20sten Jan. 1821 ist den Königl. Postcomtoiven erdfnet worden, daß zur Wintere zeit, wenn der Gang der Kopenhagener Briefpost beim Transport über den Belt, des Eises wegen, aufgehalten wird, die von Hadersleben abzu- sendenden Extrabriefposten in den eingeführten bedeckten Briefpostwagen durch die Herzogthümer befördert werden sollen. Da in Ansehung dies ser Wagen keine Verlegenheit eintreten kann, weil bei Beförderung Der Extrabriefposten, zu deren Abfertigung den Königl. Postcomtoiren zu Kolding und Hadersleben bestimmte Zeiten vorgeschrieben sind, keine Unterbrechung Statt findet, und die beikommenden Postcomtoire, denen die Beförderung der Hauptbriefpost übertragen worden, mit einer hin- länglichen Anzahl bedeckter Briefpoftwagen versehen sind, so wird vor: angeführte Circularverfügung den Königl. Postcomtoiren durch dieses Circularschreiben zur Nachachtung unter dem Bemerken in Erinnerung gebracht und eingeschärft, daß die Extrabriefposten, welche zu andern Jahreszeiten von Hadersleben abzusenden sind, mittelst Stafetten bes fördert werden sollen, indem die bedeckten Briefpostwagen in Aaroesund bleiben müssen, um darin die zu erwartende Kopenhagener Briefs 2881 1823. 4. Febr. 17.
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1823. 4. Febr. 37. 26 post, welche nicht wie im Winter lange ausbleiben kann, abgehen zu lassen. Generalpostdirection, den 4ten Febr. 1823.
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