17. Circular, concerning the transport of extraordinary letter posts, which, in the absence of the Copenhagen letter post, are delivered from Kolding and Hadersleben.

1823-02-04 · Circular · 1823 · 1823_02_04

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17. Circular, betr. die Beförderung der außerordentlichen Brief-
posten, welche, bei dem Ausbleiben der Kopenhagener Brief-
post, von Kolding und Hadersleben abgeliefert werden.
Mittelst Circularschreibens der Generalpostdirection vom 20sten Jan.
1821 ist den Königl. Postcomtoiven erdfnet worden, daß zur Wintere
zeit, wenn der Gang der Kopenhagener Briefpost beim Transport über
den Belt, des Eises wegen, aufgehalten wird, die von Hadersleben abzu-
sendenden Extrabriefposten in den eingeführten bedeckten Briefpostwagen
durch die Herzogthümer befördert werden sollen. Da in Ansehung dies
ser Wagen keine Verlegenheit eintreten kann, weil bei Beförderung
Der Extrabriefposten, zu deren Abfertigung den Königl. Postcomtoiren
zu Kolding und Hadersleben bestimmte Zeiten vorgeschrieben sind, keine
Unterbrechung Statt findet, und die beikommenden Postcomtoire, denen
die Beförderung der Hauptbriefpost übertragen worden, mit einer hin-
länglichen Anzahl bedeckter Briefpoftwagen versehen sind, so wird vor:
angeführte Circularverfügung den Königl. Postcomtoiren durch dieses
Circularschreiben zur Nachachtung unter dem Bemerken in Erinnerung
gebracht und eingeschärft, daß die Extrabriefposten, welche zu andern
Jahreszeiten von Hadersleben abzusenden sind, mittelst Stafetten bes
fördert werden sollen, indem die bedeckten Briefpostwagen in Aaroesund
bleiben müssen, um darin die zu erwartende Kopenhagener Briefs
2881
1823.
4. Febr.
17.

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1823.
4. Febr.
37.
26
post, welche nicht wie im Winter lange ausbleiben kann, abgehen zu
lassen.
Generalpostdirection, den 4ten Febr. 1823.

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