Placard, renewing the prohibition against sending money with letter mail, and sharpening the previously stipulated penalty for it.
1809-06-16 · Placat · 1809 · 1809_114_06_16
OCR transcription
137 113. Kanzeley Decision, betr. die nachzusuchende Genehmi gung bey Erhöhung der Jahrgehalte der Stadtbedienten. Durch die zweyte Decision über die Haderslebener Stadtrechnung vom Jahre 1806 ist verfügt worden: daß, wenn künftig die Jahrgehalte der Stadtbedienten erhöhet werden sollen, zuvorderst darüber die Genehmi gung der Kanzeley nachzusuchen sey. 1800. 13. Jun. 113. 1809. 114. Placat, wodurch das Verbot gegen Gelbversendungen mit den Briefposten erneuert, und die deshalb vorhin festgesetzte 16. Jun. Strafe geschärft wird. Da sowohl das Placat vom 31sten Dec. 1773, als auch der §. 5. der Briefposttare vom 28sten März 1801 untersagt, Geld mit den Briefs posten da, wo Frachtposten angelegt sind, zu versenden, es sich aber gleichwohl ergiebt, daß durch die in der angezogenen Briefposttare ge schehene Festsehung einer Mulct von Einem Procent von dem Belange oder Werth des Versandten der beabsichtigte Zweck nicht erreicht wird: so haben Se. Königl. Majestät, auf allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection, mittelst Allerhöchster Resolution vom roten d. M., allergnädigst zu genehmigen geruhet: daß, im Fall Bankzettel, Gelder, Kostbarkeiten und Obligationen, die auf den Inhaber gestellt sind, von solchen Dertern, wo Frachtposten angestellt sind, mit den Briefposten ver- sandt werden, der Belang oder Werth des Versandten confiscirt seyn, und dem Angeber anheim fallen soll. Welche Königl. Resolution hiedurch zu jedermanns Wissenschaft, Nachachtung und Warnung bekannt gemacht wird. Generalpostdirection zu Kopenhagen den 16ten Jun. 1809. Hellfried. Lange. Harbou. Monrad. Rofenvinge - Kolderup. G Thaysfen. 114.
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