Placard, renewing the prohibition against sending money with letter mail, and sharpening the previously stipulated penalty for it.

1809-06-16 · Placat · 1809 · 1809_114_06_16

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113. Kanzeley Decision, betr. die nachzusuchende Genehmi
gung bey Erhöhung der Jahrgehalte der Stadtbedienten.
Durch die zweyte Decision über die Haderslebener Stadtrechnung vom
Jahre 1806 ist verfügt worden: daß, wenn künftig die Jahrgehalte der
Stadtbedienten erhöhet werden sollen, zuvorderst darüber die Genehmi
gung der Kanzeley nachzusuchen sey.
1800.
13. Jun.
113.
1809.
114. Placat, wodurch das Verbot gegen Gelbversendungen mit
den Briefposten erneuert, und die deshalb vorhin festgesetzte 16. Jun.
Strafe geschärft wird.
Da sowohl das Placat vom 31sten Dec. 1773, als auch der §. 5. der
Briefposttare vom 28sten März 1801 untersagt, Geld mit den Briefs
posten da, wo Frachtposten angelegt sind, zu versenden, es sich aber
gleichwohl ergiebt, daß durch die in der angezogenen Briefposttare ge
schehene Festsehung einer Mulct von Einem Procent von dem Belange
oder Werth des Versandten der beabsichtigte Zweck nicht erreicht wird:
so haben Se. Königl. Majestät, auf allerunterthänigste Vorstellung der
Generalpostdirection, mittelst Allerhöchster Resolution vom roten d. M.,
allergnädigst zu genehmigen geruhet: daß, im Fall Bankzettel, Gelder,
Kostbarkeiten und Obligationen, die auf den Inhaber gestellt sind, von
solchen Dertern, wo Frachtposten angestellt sind, mit den Briefposten ver-
sandt werden, der Belang oder Werth des Versandten confiscirt seyn,
und dem Angeber anheim fallen soll.
Welche Königl. Resolution hiedurch zu jedermanns Wissenschaft,
Nachachtung und Warnung bekannt gemacht wird.
Generalpostdirection zu Kopenhagen den 16ten Jun. 1809.
Hellfried. Lange. Harbou. Monrad. Rofenvinge - Kolderup.
G
Thaysfen.
114.

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