58. Placard, concerning the postage for sending letters between adjacent localities, and to what extent coffee beans are reserved for transport by freight post.

1824-05-29 · Placat · 1824 · 1824_05_29

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1824.
58.
Placat, betr. das Postgeld für die Versendung der Briefe
29. Mai. zwischen den zunächst belegenen Dertern, und inwiefern
Kaffeebohnen der Beförderung mit der Frachtpost vor-
behalten sind.s
58.
Da die Generalpostdirection Grund hat, zu vermuthen, daß die in der
Briefposttare vom 15ten Jul. 1818 angenommene Regel, wornach das
Postgeld für die Briefe zwischen den zunächst belegenen Dertern berechnet
worden ist, nicht überall bemerkt wird, so findet die Generalpofidirection
sich veranlaßt, zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, daß ein einfacher

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Brief zwischen vorangeführten Dertern 3 rbß. oder, 1 Schill. im vormali:
gen Schlesw. Holst. Cour. kostet.
any
Ebenfalls hat die Generalpostdirection Gelegenheit gehabt, zu erfah:
ren, daß das Placat vom 12ten Nov. 1819, wornach unter andern Ge:
würzwaaren, ohne Rücksicht auf deren Gewicht, außerhalb der Post
mit Gelegenheit oder Frachtfuhrleuten versandt werden dürfen, auch auf
die Versendung von Kaffeebohnen angewandt wird. In dieser Anlei:
tung wird hiedurch bekannt gemacht, daß Kaffeebohnen nur allein in dem
Fall, wenn über vierzig Pfund von einem Absender an einen und densel:
ben Empfänger versandt werden, mit Gelegenheit oder Fuhrleuten ver:
schickt werden mögen, wohingegen aber jedes geringere Gewicht dersel:
ben einzig und allein der Beförderung mit der Frachtpost vorbehalten ist.
Generalpostdirection zu Kopenhagen, den 29sten Mai 1824.
1824.
29. Mai.
58.

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