121. Circular, that letters to the Landhaushaltungs-Gesellschaft in Copenhagen are not to be accepted with a certificate as Royal Official Mail.

1824-11-09 · Circular · 1824 · 1824_11_09

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121, Circular, daß Briefe an die Landhaushaltungs-Gesell
Dem
1824.
schaft in Kopenhagen nicht mit einem Atteste als Kd: 9. Nov.
nigl. Dienstsachen anzunehmen sind.
em Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachachtung
zu erkennen gegeben: Da es zur Kenntniß der Generalposidirection ge:
kommen ist, daß mehrere der Königl. Postcomtoire Atteste über solche
Briefe annehmen, die mit der Aufschrift: K. D. S., zur portofreien
Versendung an die Landhaushaltungs: Gesellschaft in Kopenhagen ein:
geliefert werden: so findet man sich, als eine Folge davon, daß bemeldeter
Gesellschaft keine Portofreiheit eingeräumt worden ist, hiedurch veran
I
laßt, dem Königl. Postcomtoir aufzugeben, künftig keine Atteste über.
solche Briefe anzunehmen, sondern selbige, falls sie nicht frankirt einge
liefert werden, in Porto nach ihrer Bestimmung abgehen zu lassen.
Generalpostdirection, den 9ten Nov. 1824.
121.

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