37. Circular to all post offices, concerning the communication of freight post manifests to customs offices.
1830-03-06 · Circular · 1830 · 1830_03_06
OCR transcription
1830. 6. März. 37. 37. Circular an sämmtliche Postcomtoire, betr. die Mitthei lung der Frachtpostcharten an die Zollstellen. Gleichwie bereits früher verfügt worden ist, daß den Zollstäten von den: jenigen Frachtpostcharten, welche von gewissen, namhaft gemachten zoll: freien Dertern eingehen, Abschriften mitgetheilt werden sollen, so wird hiedurch, auf einen desfälligen Antrag des Generalzollkammer: und Com: merzcollegii, ferner vorgeschrieben, daß der Zollstäte des Orts ebenfalls eine Abschrift der Frachtpostcharten, welche von Wandsbeck und Arens: burg ankommen, auf die Weise mitgetheilt werden soll, wie in der Cir: lularverfügung vom 1oten Oct. 1795 festgesetzt worden ist. Generalpostdirection, den 6ten März 1830.
Notes
No notes yet.