37. Circular to all post offices, concerning the communication of freight post manifests to customs offices.

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OCR transcription

1830.
6. März.
37.
37. Circular an sämmtliche Postcomtoire, betr. die Mitthei
lung der Frachtpostcharten an die Zollstellen.
Gleichwie bereits früher verfügt worden ist, daß den Zollstäten von den:
jenigen Frachtpostcharten, welche von gewissen, namhaft gemachten zoll:
freien Dertern eingehen, Abschriften mitgetheilt werden sollen, so wird
hiedurch, auf einen desfälligen Antrag des Generalzollkammer: und Com:
merzcollegii, ferner vorgeschrieben, daß der Zollstäte des Orts ebenfalls
eine Abschrift der Frachtpostcharten, welche von Wandsbeck und Arens:
burg ankommen, auf die Weise mitgetheilt werden soll, wie in der Cir:
lularverfügung vom 1oten Oct. 1795 festgesetzt worden ist.
Generalpostdirection, den 6ten März 1830.

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