81. Announcement, concerning the transport of travelers by Viennese or Offenbach carriages at the extra post stations.
1830-07-31 · Bekanntmachung · 1830 · 1830_07_31
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81. Bekanntmachung, betr. die Beförderung der Reisenden 1830. durch Wiener oder Offenbacher Wagen auf den Extra- 31. Jul. poststationen. 8 Es ist von der Generalpostdirection die Veranstaltung getroffen worden, daß zur Bequemlichkeit der Reisenden auf den Poststationen zu Haders: leben, Apenrade, Schleswig, Rendsburg, Remmels, Ikehoe, Elms: horn, Pinneberg und Altona Wiener und Offenbacher Wagen eingeführt sind und an diesen Dertern von den Reisenden selbstbeliebig zu ihrer Be förderung benutzt werden können. naro In Hinsicht der Beförderung mit vorerwähnten Wagen werden hie durch von der Generalpostdirection folgende Bestimmungen bis weiter festgesetzt: 17 sid (s 81.
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1830, 31. Jul. 81. 140 1) Die Reisenden haben für den jedesmaligen Gebrauch eines solchen Wagens, außer dem Fuhr:, Bestell: und Trinkgelde, welches für Extrapost: und Courierbeförderungen tarmäßig bestimmt ist, 26rbß. (8 £ß.) à Meile zu bezahlen.- 2) Die Reisenden können bis weiter sich mit diesen bedeckten Wagen durch diejenigen auf den Haupt: oder Seitenrouten belegenen Post: stationen, bei denen bis jetzt noch keine solche Wagen vorhanden sind, befördern lassen. 3) Das Gepäck der Reisenden, zu deren Befestigung der Postillon eine eiserne Kette und ein starkes. Tau bei sich führen soll, muß von der Beschaffenheit seyn, daß solches nach dem Urtheil eines jeden Orts: postmeisters, ohne Beschädigung des Wagens auf selbigen gehöri gen Orts befestiget werden kann, und dürfen keine Koffer, Kasten oder solche Sachen, welche nach dem Ermessen des Postmeisters eine Scheuerung verursachen, an oder auf die inwendigen Sike des Wagens hingestellt oder befestiget werden.. Generalpostdirection, den 31sten Jul. 1830.
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