4th Chancery letter to the Holstein-Lauenburg High Court, concerning the provision of field post relays by the cities.
1832-01-10 · Kanzeleischreiben · 1832 · 1832_01_10
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10. Jan. 1832. 4. Kanzeleischreiben an das Holsteinisch Lauenburgische Ober- gericht, betr. die Stellung der Feldpoststafetten von Seis ten der Städte. 4. Auf den gefälligen Bericht des Königl. Holsteinisch-Lauenburgischen Obers gerichts, betr. die vom Magistrat zu Oldesloe für gestellte Feldpoststafetten
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11 in Anspruch genommene Vergütung, ermangelt die Kanzelei nicht, Nach stehendes zu erwidern. Wenn in der Regel gleich die Felbpoststafetten aus den Aemtern und Landdistricten ausgehoben werden, weil diese Art von Leistungen den Lands bewohnern leichter fällt, so sind doch die Städte davon in denjenigen Fål: len nicht ganz ausgeschlossen, wo durch deren Eremation entweder die nächst gelegenen Landdistricte übermäßig beschwert oder die Feldpoststafetten aus zu entfernten Districten würden genommen werden müssen. Auf diese Weise ist auch bereits nach der Verordnung vom 4ten Sept. 1807 die Stadt Lütjenburg mit zugezogen worden. Ueberhaupt sind die in der Nähe eines zu einer Feldpoststation bestimmten Ortes wohnenden Unters thanen, die zur Fuhrleistung pflichtig sind, auch zur Stellung von Feld: poststafetten als pflichtig zu betrachten. doir ph Da demnach das Königl. Obergericht unterm 20sten Sept. v. J. dem Magistrat der Stadt Oldesloe aufgegeben hat, sechs Feldpoststafetten zu stellen, so dürfte der vom Magistrat angeführte Grund nicht genügen, um den Anspruch der Stadt auf Erstattung der Summe zu motiviren, für welche das dortige Postamt vertragsmäßig diese Stellung übernom men hat. In sofern aber der Magistrat die verordnungsmäßig den ge stellten Estafetten zukommenden Zehrgelder und Fourage in Anspruch zu nehmen beabsichtigt, wird er sich respective an die Rentekammer und das Generalcommissariat zu menden haben. Die Kanzelei ersucht das Königl. Obergericht, darnach dem Oldesloer Magistrat das Erforderliche gefällig zu erkennen zu geben. i som Königl. Schlesw. Holst. Lauenb. Kanzelei, den 10ten Jan. 1832+ 0495 slide Sund diion and in goede omg sind sih bili gang chandeid quod maidindo mud mintas id dig 1832. 10. Jan. 4. B 2 added t
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