4th Chancery letter to the Holstein-Lauenburg High Court, concerning the provision of field post relays by the cities.

1832-01-10 · Kanzeleischreiben · 1832 · 1832_01_10

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10. Jan.
1832. 4. Kanzeleischreiben an das Holsteinisch Lauenburgische Ober-
gericht, betr. die Stellung der Feldpoststafetten von Seis
ten der Städte.
4.
Auf den gefälligen Bericht des Königl. Holsteinisch-Lauenburgischen Obers
gerichts, betr. die vom Magistrat zu Oldesloe für gestellte Feldpoststafetten

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in Anspruch genommene Vergütung, ermangelt die Kanzelei nicht, Nach
stehendes zu erwidern.
Wenn in der Regel gleich die Felbpoststafetten aus den Aemtern und
Landdistricten ausgehoben werden, weil diese Art von Leistungen den Lands
bewohnern leichter fällt, so sind doch die Städte davon in denjenigen Fål:
len nicht ganz ausgeschlossen, wo durch deren Eremation entweder die nächst
gelegenen Landdistricte übermäßig beschwert oder die Feldpoststafetten aus
zu entfernten Districten würden genommen werden müssen. Auf diese
Weise ist auch bereits nach der Verordnung vom 4ten Sept. 1807 die
Stadt Lütjenburg mit zugezogen worden. Ueberhaupt sind die in der
Nähe eines zu einer Feldpoststation bestimmten Ortes wohnenden Unters
thanen, die zur Fuhrleistung pflichtig sind, auch zur Stellung von Feld:
poststafetten als pflichtig zu betrachten. doir ph
Da demnach das Königl. Obergericht unterm 20sten Sept. v. J. dem
Magistrat der Stadt Oldesloe aufgegeben hat, sechs Feldpoststafetten zu
stellen, so dürfte der vom Magistrat angeführte Grund nicht genügen,
um den Anspruch der Stadt auf Erstattung der Summe zu motiviren,
für welche das dortige Postamt vertragsmäßig diese Stellung übernom
men hat. In sofern aber der Magistrat die verordnungsmäßig den ge
stellten Estafetten zukommenden Zehrgelder und Fourage in Anspruch zu
nehmen beabsichtigt, wird er sich respective an die Rentekammer und das
Generalcommissariat zu menden haben.
Die Kanzelei ersucht das Königl. Obergericht, darnach dem Oldesloer
Magistrat das Erforderliche gefällig zu erkennen zu geben. i som
Königl. Schlesw. Holst. Lauenb. Kanzelei, den 10ten Jan. 1832+
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