Circular concerning the attestations to be issued for Royal Official Letters.
1833-11-23 · Circular · 1833 · 1833_11_23
OCR transcription
1833. 114. Circular, betr. die für Königl. Dienstbriefe auszustel 23. Nov. 114. lenden Atteste. Londin da Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und Nachachtung zu erkennen gegeben. 1) Da die Generalpostdirection erfahren, daß in Betref der richtigen Anwendung der im diesseitigen Circularschreiben vom 9ten d. M. Paffus I und 2. vorgeschriebenen Bestimmungen, betr. die Form, wie die für Königl. Dienstbriefe auszustellenden Atteste abgefaßt werden sollen, Zweia fel entstanden sind, so wird das Königl. Postcomtoir hiedurch darauf aufs merksam gemacht, wie vorerwähnte Bestimmungen nur auf diejenigen, Beamten anwendbar sind, welche im Allgemeinen attestberechtigt sind, und für alle, den Königl. Dienst betreffenden Briefe, Atteste ertheilen können, dahingegen nicht auf diejenigen Beamten, welche nur in einzelnen Fällen, als: z. B. für Delinquentensachen, Landmilitairsachen u. s. w. Atteste zu ertheilen berechtigt sind, in deren Attesten wie bisher bemerkt werden soll, welchen Inhalts die abzusendenden oder zu empfangenden Briefe sind.
OCR transcription
235 1833. 114. 2) Da das Postgeld für Gelder und Frachtpostsachen, das Armens wesen betreffend, welche an und von beikommenden Armencommissionen 23. Now versandt werden, nicht gleich demjenigen, was mittelst allerhöchster Re: solution vom 26sten Oct. v. J. für die mit der Frachtpost zu versendenden, den Königl. Dienst betreffenden Sachen, festgesetzt worden, der Postcasse aus der Staatscasse vergütet werden wird, so ist für die Versendungen der das Armenwesen betreffenden Gelder und anderen Frachtpostsachen nicht das durch bemeldete Allerhöchste Resolution festgesetzte moderirte, sondern das volle für andre private Versendungen im Allgemeinen geltende Porto zu berechnen. Generalpostdirection, den 23sten Nov. 1833. m
Notes
No notes yet.