Circular concerning the attestations to be issued for Royal Official Letters.

1833-11-23 · Circular · 1833 · 1833_11_23

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OCR transcription

1833. 114. Circular, betr. die für Königl. Dienstbriefe auszustel
23. Nov.
114.
lenden Atteste.
Londin da
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und
Nachachtung zu erkennen gegeben.
1) Da die Generalpostdirection erfahren, daß in Betref der richtigen
Anwendung der im diesseitigen Circularschreiben vom 9ten d. M. Paffus I
und 2. vorgeschriebenen Bestimmungen, betr. die Form, wie die für
Königl. Dienstbriefe auszustellenden Atteste abgefaßt werden sollen, Zweia
fel entstanden sind, so wird das Königl. Postcomtoir hiedurch darauf aufs
merksam gemacht, wie vorerwähnte Bestimmungen nur auf diejenigen,
Beamten anwendbar sind, welche im Allgemeinen attestberechtigt sind,
und für alle, den Königl. Dienst betreffenden Briefe, Atteste ertheilen
können, dahingegen nicht auf diejenigen Beamten, welche nur in einzelnen
Fällen, als: z. B. für Delinquentensachen, Landmilitairsachen u. s. w.
Atteste zu ertheilen berechtigt sind, in deren Attesten wie bisher bemerkt
werden soll, welchen Inhalts die abzusendenden oder zu empfangenden
Briefe sind.

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1833.
114.
2) Da das Postgeld für Gelder und Frachtpostsachen, das Armens
wesen betreffend, welche an und von beikommenden Armencommissionen 23. Now
versandt werden, nicht gleich demjenigen, was mittelst allerhöchster Re:
solution vom 26sten Oct. v. J. für die mit der Frachtpost zu versendenden,
den Königl. Dienst betreffenden Sachen, festgesetzt worden, der Postcasse
aus der Staatscasse vergütet werden wird, so ist für die Versendungen
der das Armenwesen betreffenden Gelder und anderen Frachtpostsachen
nicht das durch bemeldete Allerhöchste Resolution festgesetzte moderirte,
sondern das volle für andre private Versendungen im Allgemeinen geltende
Porto zu berechnen.
Generalpostdirection, den 23sten Nov. 1833. m

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