Circular concerning the duty of postillions to answer customs officials on the highways.
1835-02-24 · Circular · 1835 · 1835_02_24
OCR transcription
24. Febr. pe 1835. 31. Circulair, betr. die Pflicht der Postillons, den die Land- straßen bereitenden Zollbedienten Rede und Antwort zu stehen. gman 31. 2681 Nach dem Wunsche des Königl. Generalzollfammer: und Commerzcollgii wird dem Königl. Postcomtoir hiedurch aufgetragen, den Postillons, welche die Königl. Brief: und Frachtposten befördern, zur Pflicht zu machen, daß sie auf Anruf der die Landstraßen bereitenden Zollbedienten unweigerlich Rede und Antwort zu geben und sich durch Stoßen ins Posts horn oder auf andere Weise zu legitimiren haben, zu welchem Ende dar: auf zu sehen ist, daß die Postillons stets mit der vorgeschriebenen Monti: rung, dem Posthorn und Schild versehen sind. 21907 Generalpostdirection, den 24sten Febr. 1835.
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