Circular concerning the duty of postillions to answer customs officials on the highways.

1835-02-24 · Circular · 1835 · 1835_02_24

Page 1

1835_02_24_0001.jpg

1835_02_24_0001.jpg

OCR transcription

24. Febr.
pe
1835. 31. Circulair, betr. die Pflicht der Postillons, den die Land-
straßen bereitenden Zollbedienten Rede und Antwort zu
stehen.
gman
31.
2681
Nach dem Wunsche des Königl. Generalzollfammer: und Commerzcollgii
wird dem Königl. Postcomtoir hiedurch aufgetragen, den Postillons,
welche die Königl. Brief: und Frachtposten befördern, zur Pflicht zu
machen, daß sie auf Anruf der die Landstraßen bereitenden Zollbedienten
unweigerlich Rede und Antwort zu geben und sich durch Stoßen ins Posts
horn oder auf andere Weise zu legitimiren haben, zu welchem Ende dar:
auf zu sehen ist, daß die Postillons stets mit der vorgeschriebenen Monti:
rung, dem Posthorn und Schild versehen sind.
21907
Generalpostdirection, den 24sten Febr. 1835.

Notes

No notes yet.