Circular concerning the postage exemption for Professor Nitsch in Kiel as an extraordinary member of the Schleswig-Holstein government, the price of the newspaper „Mark Lane,“ and the franking of letters to France.
1835-03-07 · Circular · 1835 · 1835_03_07
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T 1835. 39. 7. März. 39. Circulair, betr. die Portofreiheit des Professors Nitsch in Kiel als außerordentlichen Mitgliedes der Schleswig- Holsteinischen Regierung, den Preis der Zeitung,,Mark Lane," und die Frankirung der Briefe nach Frankreich. Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und Machachtung zu erkennen gegeben: 1) Se. Königl. Majestät haben auf desfällige allerunterthänigste Vors stellung der Generalpostdirection mittelst Allerhöchster Resolution vom 20sten v. M. allergnädigst zu bewilligen geruhet, daß dem der Schleswig-Holsteinischen Regierung als außerordentliches Mitglied zum Behuf der Aufsicht über die Gelehrtenschulen in den Herzog- thümern Schleswig und Holstein beigeordneten Professor Nitsch in Kiel in dieser Eigenschaft Portofreiheit auf diese Weise zugestanden werden mdge, daß er zur Ausstellung von Attesten für die von ihm abzusendenden und an ihn eingehenden Briefe befugt seyn, und daß in den Attesten ausdrücklich angeführt werden solle, daß der Inhalt der Briefe lediglich die ihm übertragene Aufsicht über die Gelehrten: schulen betreffe. 2) Nach einer hieselbst eingegangenen Anzeige ist der Preis der Zeitung ,,Mark Lane oder Corn Reporter," welche früher unter dem Na: men,, Exlay Dimsdal & Hopkinsons Corn Exchange Circular" erschienen, vom 1sten April d. J. an verändert worden. Es wird dem Königl. Postcomtoir daher hiedurch aufgetragen, für den Jahrs
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51 gang dieser Zeitung, mit Inbegriff des moderirten Postgeldes von 1 Rbtlr. 58 rbß., 22 Rbtlr. 83 rbß. von den Abonnenten zu erhe: ben, und davon an den Justizrath und Frachtpostinspector Albrecht in Hamburg 20 Rbtlr. 38 rbß. abzuliefern, wohingegen die über: schießenden 2 Rbtlr. 45 rbß. die demselben zukommende Distribus tionsgebühr ausmachen.. die dem 3) Laut Berichts des Etatsraths und Briefpostinspectors Thayssen zu Hamburg kommen dort aus den Königl. Dänischen Staaten fast posttäglich recommandirte Briefe nach Frankreich an, die entweder bis Hamburg oder gar nicht frankirt, weit weniger noch vorschrifts: mäßig mit fünf Siegeln verschlossen sind. Da man jedoch bei Außer: achtlassung der in der No. 6. Seite 72. der neuen ausländischen Briefposttare vom 20sten Sept. v. J. enthaltenen Bestimmungen Gefahr läuft, daß, wie bereits geschehen, die Briefe aus Frank: reich selbst und von der Gränze zurückgesandt werden, so wird das Königl. Postcomtoir zur unbedingten Beachtung der am angezeigten Ort für jene Briefe gegebenen Vorschriften in ihrem ganzen Umfange hiedurch wiederholt angewiesen. Generalpostdirection, den 7ten März 1835. R J835- 7. März. 39.
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