Statutes of the Telegraph Association for the transmission of news between Cuxhaven, Altona, and Hamburg. Circular concerning the price of the Berlingske Newspaper.

1835-12-19 · Statutes, Circular · 1835 · 1835_12_19

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1835. 155. Statute des Telegraphen-Vereins zur Mittheilung von
Nachrichten zwischen Curhafen, Altona und Hamburg.
19. Dec.
155.
§. 1.
Der Zweck des Vereins besteht darin, daß von Curhafen nach Altona
und Hamburg und umgekehrt in größter Schnelligkeit merkantilische Nachs
richten mitgetheilt werden. Jeder aus dem Publico kann gegen Entrichs
tung einer von dem Verein zu bestimmenden Gebühr die Benukung der
Telegraphen verlangen.
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§. 2.
Der Verein besteht aus Theilnehmern, die nach den von ihnen einge:
schossenen Summen verhältnißmäßigen Antheil am Gewinn haben.
§. 3.
Die Direction übernehmen sechs Directoren, die gemeinschaftlich mit
dem Herrn J. L. Schmidt, als eigentlichem Unternehmer des Ganzen,
welcher alles zur Anlegung, Erhaltung und Benutzung der Telegraphen
Erforderliche beschafft, die Oberaufsicht führen, und welcher auch als
Mitdirector fungirt. Von diesen Directoren müssen immer drei in Altona
und drei in Hamburg wohnhaft seyn. Sie wechseln alle drei Jahre ihr
Amt, doch so, daß die abgehenden Directoren wieder wählbar sind. Ueber
einen Wechsel in der Person der Directoren verpflichtet sich der Verein
der Königl. Generalpostdirection stets sofort die erforderliche Anzeige zu
machen.
§. 4.
Die Stellen, wo die Telegraphen anzulegen, werden auf Kosten des
Vereins entweder gekauft oder gemiethet.
§. 5.
Die Mittel des Vereins bestehen in den von den Theilnehmern einges

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schlossenen Summen, wofür dieselben ihre Sicherheit in den angelegten
Telegraphen, den angekauften Stellen, errichteten Gebäuden, Inventa: 19. Dec.
rien und Revenuen des Vereins haben, und worüber die Direction Actien
ausstellt.
§. 6.
Es wird ein Fonds von Banco Mr. 56,000 in Actien à Banco Mk.
300 gebildet, wovon der Unternehmer Banco Mk. 30,000 zur Einrichs
tung sämmtlicher Telegraphen nebst allem Zubehör erhält, Banco Mk.
6000 aber als Reservefonds dienen.
§. 7.
Die Actien sind unauffündbar, aber transportabel. Es muß jedoch
der Direction von jeder Uebertragung behufs der erforderlichen Notirung
in den Büchern Anzeige gemacht werden.
§. 8.
Alle Sechs Monate wird von der Direction Rechnung abgelegt und
dann deren Avance nach Verhältniß der eingeschlossenen Summe der
Theilnehmer vertheilt.
§. 9.
Der Verein verflichtet sich, den oder dem von der Generalpostdirection
dazu beauftragten Königl. Beamten die Zeichen, wornach telegraphirt
wird, mitzutheilen, und ihm oder ihnen zu jeder Zeit die Einsicht der Cor
respondenzprotocolle zu gestatten.
§. 10.
Der Regierung steht es frei, zu jeder Zeit die Telegraphen zu benußen,
und verpflichtet sich der Verein, die bei den Telegraphen anzustellenden
Telegraphisten von der Regierung auf Verschwiegenheit in Eid nehmen
zu lassen.
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1835.
19. Dec.
155.
1835.
19. Dec.
156.
§. 11.
Ohne Allerhöchste Genehmigung darf eine Abänderung dieser Statute
nicht vorgenommen werden.
S. 12.
Der Regierung wird es vorbehalten, die Telegraphen außer Wirks
samkeit zu sehen, oder ganz aufzuheben, sobald die Umstände solches, oder
befürchtete oder wirklich statt gefundene Mißbräuche es erheischen möchten,
ohne daß der Verein deshalb auf irgend eine Vergütung Anspruch machen
kann. Auch unterwirft der Verein sich allen Befehlen der Regierung sos
wohl in dieser als jeder andern Hinsicht.
Die vorstehenden Statute sind Allerhöchst genehmigt durch Königl.
Resolution d. d. Kopenhagen, den 19ten Dec. 1835.
156. Circulair, betr. den Preis der Berlingschen Zeitung.
Vom Anfang des fünftigen Jahrs an wird die Bezahlung für die Bers
lingsche Zeitung, als eine Folge davon, daß selbige alsdann in größerem
Format und auf feinem Papier gedruckt herauskommen wird, von den
Abonnenten mit 10 Rbtlr. 54 rbß. S. M. jährlich pr. Sak zu erlegen
seyn, wovon 9 Rbtlr. 72 rbß. auf die gewöhnliche Weise im Extract in
Einnahme zu stellen sind, und die überschießenden 78 rbß. dem Königl.
Postcomtoir für die Distribution zufließen.
Generalpostdirection, den 19ten Dec. 1835,

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