Placard concerning the sending of letters otherwise belonging to letter post with freight posts.
1795-07-21 · Placat · 1792 - 1795 · 1795_06_21
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31. Placat wegen Versendung der sonst zur Briefpost gehörenden Briefe mit den Frachtposten. Da es nach dem 4ten Artikel der Frachtposttare vom 23sten Februar 1788*) bisher nur an denjenigen Orten, welche wöchentlich keine zwey Briefposten haben, und wo die Frachtpost die Stelle der Briefpoft vertritt, erlaubt gewesen ist, bloße Briefe, d. i. solche, die weder mit Gelde beschwe ret sind, noch von einem Paket begleitet werden, wie auch Briefpakete d. i. solche Pakete, worin ein Brief mit zugehörigen Beylagen, oder Acten und Documente sich befinden, wenn sie nicht über 9 Loth wiegen, mit der Frachtpost zu versenden; so haben Se. Königl. Majestät um eines: theils Dero getreuen Unterthanen in den Herzogthümern die Frachtposten so nüßlich wie möglich zu machen, anderntheils durch Eröffnung mehrerer gefeßmäßigen Wege zum Briefwechsel sie von den zum Nachtheil der Post- intraden oft betretenen Schleichwegen, da sie ihre Briefe durch Postillions, Fuhrleute, Bauern, Schiffer und Reisende befördern lassen, desto gerech- ter zu entfernen, auf des Generalpostamts allerunterthänigste Vorstellung unterm 17ten dieses Monats zu genehmigen geruhet, daß vom bevorste henden isten August an, nicht nur überall in Dero Herzogthümern Briefe und Briefpakete, die nach der bisherigen Anordnung eigentlich der Brief: post angehören, mit den Frachtposten versandt werden mögen, und zu sol- Jahrg. 1788. S. 36. I 1795- 21. Julii. 31.
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1795. 31. 66 chen von den Postcomtoiren, wenn die Absender es verlangen, angenommen 21. Julii. werden sollen, sondern auch besonders in Hamburg die mit den fremden Posten daselbst nach Abgang der Briefpost eintreffenden nach solchen Der: tern bestimmten Briefe, wohin sie mit der nächsten Frachtpost eher als mit Der nächsten Briefpost gelangen können, mit der nächsten Frachtpost abge: sandt werden sollen, daß jedoch für alle solche eigentlich zur Briefpost gehö rigen Briefe und Briefpakete das Postgeld nach der Brieftare erlegt werden, dahingegen keine Comtoirgebühr Statt finden solle. Welches hiedurch zu Jedermanns Wissenschaft gebracht wird. Generalpostamt zu Kopenhagen den 2 1sten Julii 1795. (L. S.). Koefoed. Schiffmann. Lange. v. Eggers.
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