Circular, concerning the tariffing of printed matter.
1837-01-24 · Circular · 1837 · 1837_01_24
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1837. 24. Jan. 9. 9. Circular, betr. die Tayirung von gedruckten Sachen. Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachachtung Folgendes eröffnet: Die in der No. 9. der allgemeinen Anmerkungen zu der Frachtposttare vom 9ten Dec. v. J. enthaltene Bestimmung, daß, wenn die Gewichttare sich höher belaufen sollte, als die Taxe nach dem Werth oder umgekehrt, nach der höhern zu bezahlen ist, ist nicht auf die Tarirung von Büchern und gedruckten Sachen im Allgemeinen anzuwen: den, sondern dieselben sind stets nach dem Gewichte zu tariren. Generalpostdirection, den 24sten Jan. 1837.
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