Circular, concerning the tariffing of printed matter.

1837-01-24 · Circular · 1837 · 1837_01_24

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OCR transcription

1837.
24. Jan.
9.
9. Circular, betr. die Tayirung von gedruckten Sachen.
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachachtung
Folgendes eröffnet: Die in der No. 9. der allgemeinen Anmerkungen zu
der Frachtposttare vom 9ten Dec. v. J. enthaltene Bestimmung, daß,
wenn die Gewichttare sich höher belaufen sollte, als die Taxe nach dem
Werth oder umgekehrt, nach der höhern zu bezahlen ist, ist nicht auf die
Tarirung von Büchern und gedruckten Sachen im Allgemeinen anzuwen:
den, sondern dieselben sind stets nach dem Gewichte zu tariren.
Generalpostdirection, den 24sten Jan. 1837.

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