Circular, concerning the validity of passes for return transports.

1837-04-25 · Circular · 1837 · 1837_04_25

Page 1

1837_04_25_0001.jpg

1837_04_25_0001.jpg

OCR transcription

54. Circular, betr. die Gültigkeit der Passirscheine für Re-
tourbeförderungen.
Da bemerkt worden, daß unter den Königl. Poststationen verschiedene
Meinungen darüber herrschen, wie lange ein Passirzettel, welcher einem
Miethfuhrmann zur Beförderung von Einwohnern eines Stationsortes
nach der nächsten Station und zurück, nach Maaßgabe des §. 12. a.
der Verordnung vom 8ten Jan. 1836 ertheilt ist, in Ansehung der Zu
rückbeförderung gültig sey, so wird der Königl. Poststation zu erkennen
gegeben, daß ein Passirzettel der beregten Art für die Zurückbeförderung
auf unbestimmte Zeit gültig ist, und daher von dem Miethfuhrmann zur
Zurückbeförderung derselben Personen zu beliebiger Zeit benutzt werden
kann, vorausgesetzt, daß derselbe sich ununterbrochen bei den von ihm bea
förderten Personen aufhält.
Generalpostdirection, den 25sten April 1837.
mod
I mou
1837.
25. April.
54.
YERN

Notes

No notes yet.