Circular, concerning the calculation of post office fees for money remittances.
1841-01-16 · Circular · 1841 · 1841_01_16
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13.10 Tombo 13. Circulair, betr. die Berechnung der Postcomtoirgebüh- ren bei Geldversendungen. Jomo si do plaid do on Da die Generalpostdirection in Erfahrung gebracht hat, daß das Porto für die zu Geldversendungen gehörenden Briefe von mehreren Postcomtoiren bei Berechnung der dafür zu entrichtenden Comtoirgebühren dem Porto für die Geldversendung hinzugelegt wird, und als Folge hievon in dem Falle, wenn das Porto für Geld und Briefe zusammengenommen, mehr, 1841. 3 1841. 16. Jan. 13.
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1841. 13. 18 als 13 rbß. beträgt, volle Gebühren erhoben werden, obgleich das Porto 16. Jan. für die Geldversendung allein nicht 13 rbß. übersteigt, so wird dem Kd: nigl. Postcomtoir eröffnet, daß bei der Bestimmung, ob für Geldversen: dungen mit der Frachtpost halbe oder volle Gebühren zu erheben sind, nur das Porto für das Geld und nicht zugleich der Betrag des Portos für die zu dergleichen Versendungen gehörenden Briefe in Betracht kommt. Generalpostdirection, den 16ten Jan. 1841.
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