Circular, concerning the calculation of post office fees for money remittances.

1841-01-16 · Circular · 1841 · 1841_01_16

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13.10
Tombo
13. Circulair, betr. die Berechnung der Postcomtoirgebüh-
ren bei Geldversendungen.
Jomo si
do plaid do
on
Da die Generalpostdirection in Erfahrung gebracht hat, daß das Porto
für die zu Geldversendungen gehörenden Briefe von mehreren Postcomtoiren
bei Berechnung der dafür zu entrichtenden Comtoirgebühren dem Porto
für die Geldversendung hinzugelegt wird, und als Folge hievon in dem
Falle, wenn das Porto für Geld und Briefe zusammengenommen, mehr,
1841.
3
1841.
16. Jan.
13.

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1841.
13.
18
als 13 rbß. beträgt, volle Gebühren erhoben werden, obgleich das Porto
16. Jan. für die Geldversendung allein nicht 13 rbß. übersteigt, so wird dem Kd:
nigl. Postcomtoir eröffnet, daß bei der Bestimmung, ob für Geldversen:
dungen mit der Frachtpost halbe oder volle Gebühren zu erheben sind, nur
das Porto für das Geld und nicht zugleich der Betrag des Portos für die
zu dergleichen Versendungen gehörenden Briefe in Betracht kommt.
Generalpostdirection, den 16ten Jan. 1841.

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