Circular, concerning the procedure for goods sent by freight post under customs seal or plomb.
1841-01-19 · Circular · 1841 · 1841_01_19
OCR transcription
81 1841. 19. Jan. 14. 1481 14. Circulair, betr. das Verfahren mit Waaren, die mit der Frachtpost unter Zollversiegelung oder Plombirung vers sendet werden. Das Königl. Generalzollkammer: und Commerzcollegium hat gewünscht, daß, wenn mit der Frachtpost Waaren unter Zollversiegelung oder Plom: birung, von einem Zollpassirzettel begleitet, abgesandt werden, Solches allemal in der Postkarte bemerkt werde, damit das Postcomtoir am An: funftsorte bescheinigen könne, daß die gedachte Versiegelung oder Plom: birung bei der Ankunft in unbeschädigtem Zustande sich befunden habe. In dieser Veranlassung wird dem Königl. Postcomtoir hiedurch auf- gegeben, wenn Waaren der obgedachten Art zur Beförderung mit der Frachtpost dort eingeliefert werden, Solches stets auf der Postkarte anzu: führen, und, wenn daselbst Waaren unter Zollversiegelung oder Plom: birung und mit Zollpassirzettel versehen, ankommen möchten, allemal nachzusehen, ob die Versiegelung oder Plombirung unbeschädigt ist, um darüber Attest ertheilen zu können. daj mi moinsidiaclovers Generalpostdirection, den 19ten Jan. 1841. sid md mi nousi sploato Cus die algeid med sig int .1481
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