Circular, concerning the tariffing of address letters for freight post shipments.

1841-03-20 · Circular · 1841 · 1841_03_20

Page 1

1841_03_20_0001.jpg

1841_03_20_0001.jpg

OCR transcription

$100
41. Circulair, betr. die Tarirung der Adreßbriefe bei Fracht-
postversendungen.
eines
1/0 11931
1841.
20. März.
Da es bemerkt worden, daß in Ansehung der Taxirung des Mehrgewichts
zu Frachtpostsachen gehörigen Adreßbriefes über Loth, wofür nach
No. 4. der allgemeinen Anmerkungen zu den Taren in der Frachtpositare
vom 9ten Dec. 1836 das tarmäßige Briefporto entrichtet werden soll, ein
verschiedenes Verfahren beobachtet wird, so wird hiedurch zur Hebung
aller Zweifel diese Bestimmung dahin näher erklärt, daß in allen Fällen,
wo das Gewicht eines Adreßbriefes Loth übersteigt, behuf der Tarirung
Die Loth als nicht vorhanden anzusehen, daher die Tarirung des Ueber:
gewichts unabhängig von dem, vom Gesammtgewichte abzuziehenden
Loth in der Art vorzunehmen ist, daß solches als selbstständiges und für
sich allein bestehendes Gewicht behandelt und der Bestimmung und Pro:
gression der Tare unterzogen wird; wonach z. B. ein Adreßbrief, welcher
grade 1 Loth wiegt, zu tariren ist, als wenn er Loth wöge, und daher e
zu einfachem Briefporto anzusehen ist, und ferner bei einem 13 Loth schwe:
ren Adreßbriefe auch nur Loth zu tariren, daher auch in diesem Falle
nur einfaches Briefporto zu entrichten seyn wird.
Generalpoſtdirection, den 20sten März 1841.
wing ma
41.
Bouldedu&us
minds in

Notes

No notes yet.