Circular letter to all Post Offices. Reinforcement and further definition of the regulation concerning the declaration of the contents of parcels etc. to be sent by freight post.
1795-08-04 · Circularschreiben · 1792 - 1795 · 1795_08_04
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67 33. Circularschreiben an sämmtliche Postcomtoire. Einschärfung und nähere Bestimmung der Vorschrift wegen der Angabe des Inhalts der mit der Frachtpost zu versendenden Pakete zc. Obgleich die Pakete 2c., die zur Versendung mit der Frachtpost eingeliefert werden, nicht gehörig tarirt werden können, wenn dasjenige, was darin befindlich ist, nicht angegeben wird, die desfällige Vorschrift der Fracht: posttare vom 23sten Februar 1788*) auch erst mittelst Circularschreibens vom 3ten Januar d. J. aufs neue eingeschärft worden ist; so zeigt doch die Erfahrung, daß hierauf nicht aller Orten mit gleicher Strenge gehalten werden, und es wird daher in Gemäßheit einer allerhöchsten Königl. Reso lution vom 31sten vor. Mon. den Königl. Postcomtoiren mittelst dieses Circularschreibens wiederholt aufgegeben, ben jeder Einlieferung zur Fracht: post schlechterdings darauf zu bestehen, daß Inhalt und Werth richtig angegeben werde, woben sie jedoch, wenn der Absender ein Commissionair und von dem Inhalt nicht vollkommen unterrichtet ist, nachdem sie ihn vor: Her belehrt haben, welche Sachen nach dem Werth und der Documenten- tare zu tariren sind, mit seiner Versicherung, daß dergleichen in dem ein- gelieferten Stück nicht befindlich sey, und er, nach eingezogener Erkundi: gung von dem Eigenthümer, den wahren Inhalt näher anzeigen und was an Postgeld etwa nachzulegen sey, berichtigen werde, sich zu begnügen, in deren Ermangelung aber das Angebotene abzuweisen, und übrigens in jedem Fall, ben entstehendem Verdacht einer unrichtigen Angabe, von der in der angezogenen Tare frengelassenen Deffnung, unter der angeordneten Vorsicht, Gebrauch zu machen haben. Generalpostamt zu Kopenhagen den 4ten August 1795. *) Jahrg. 1788. S. 33. Num. 3. 1795- 4. Auguft. 33. I 2
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