Circular, concerning the conduct of post offices for shipments of goods passing through foreign countries or domestic duty-free places into the interior.
1841-06-26 · Circular · 1841 · 1841_06_26
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1841. 26. Juni. 104. 156 104. Circulair, betr. das Verhalten der Postcomtoire bei Ver- sendungen von Waaren, die über das Ausland oder in- ländische zollfreie Orte nach dem Inlande gehen. Bei Mittheilung eines Exemplars der unterm 8ten v. M. erlassenen Bes kanntmachung für die Herzogthümer Schleswig und Holſtein, betreffend anes Versendung von Waaren, welche über das Ausland oder inländische zoll- .201 freie Orte nach dem Inlande gehen, wird das Königl. Postcomtoir hie: durch beauftragt, auf den Fall, daß solche Versendungen mit einer Post geschehen, die in ihrem Cours das Ausland oder zollfreie Orte passiren, die Absender darauf aufmerksam zu machen, was in Gemäßheit der ges dachten Bekanntmachung mit Bezug auf das Zollwesen zu beobachten ist, wenn der zollfreie Wiedereingang in das zollpflichtige Inland statt: finden soll. Generalpostdirection, den 26sten Juni 1841.
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