Circular, concerning the procedure for non-delivery of waybills (Lohnfuhrscheine).
1845-01-21 · Circulair · 1845 · 1845_01_21
OCR transcription
12. Circulair, betr. das Verfahren bei Nichtablieferung der Lohnfuhrscheine. Der Königl. Poststation wird hiedurch zur Nachachtung mitgetheilt, daß, wenn die Miethfuhrleute den dahin ausgestellten Lohnfuhrschein nicht in Gemäßheit des §. 5. der Lohnfuhrscheinverordnung vom 8ten Jan. 1836 an Dieselbe abliefern sollten, Sie für die Herbeischaffung des betreffen: den Lohnfuhrscheins zuvorderst im Wege der Güte zu sorgen, und Sie erst, wenn Dieses vergeblich gewesen, den Fuhrmann dieserwegen gericht: lich zu belangen hat. Generalpostdirection, den 21sten Jan. 1845. 1845. 3 1845. 21. Jan. 12.
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