Circular, concerning the restriction of fee exemption for Royal service items from a non-authorized sender to shipments to an authorized sender.
1845-02-18 · Circulair · 1845 · 1845_02_18
OCR transcription
1845. 18. Febr. 38. 58 38. Circulair, betr. die Beschränkung der Gebührenfreiheit für Königl. Dienstsachen von einem nicht Attestberechtigten auf Sendungen an einen Attestberechtigten. Dem Königl. Postcomtoir wird hiemittelst eröffnet, daß die in Nr. 1. des Circulairs vom 25sten Jan. d. J., wonach für Briefe und Frachtpost: sachen, welche unter Bezeichnung: Königl. D. S. von nicht Attestbe: rechtigten eingeliefert werden, keine der bei der Brief: und Frachtpost an: geordneten Gebühren zu erlegen sind, ohne Rücksicht darauf, ob sie durch Attest des Empfängers portofrei gemacht werden oder nicht, so zu ver: stehen ist, daß diese Befreiung von den Gebühren nur dann eintritt, wenn die Sendung an eine zur Ertheilung eines Attestes über selbige berechtigte Person gerichtet ist. Generalpostdirection, den 18ten Febr. 1845.
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