Circular, concerning the establishment of post expeditions in Silkeborg, Herning, and Ans.
1845-04-29 · Circulair · 1845 · 1845_04_29
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1845. 69. Circulair, betr. die Errichtung von Posterpeditionen auf 29. April. Silkeborg, in Herning und in Ans. 69. Im Verfolge der Circulaire vom 21sten März, 28sten April 1843 und vom 28sten Decbr. v. J. wird dem Königlichen Postcomtoir hiedurch Folgendes zur Nachricht und Nachachtung mitgetheilt: 1) vom 1sten Mai d. J. angerechnet, soll eine reitende Briefpost von Aar: huus über Silkeborg und Herning nach Rigkjöbing eingerichtet wer den, welche Post von Aarhuus Sonntag Nachmittag, bald möglichst nachdem sowohl die Briefpost vom Norden und Süden sowie die Kallundborger Dampfschiffspost dort angekommen sind, und in der Sommerzeit, vom 1sten April bis zum letzten September, ohne Zögerung, in Uebereinstimmung mit der auf dem beikommenden Stundenzettel angeführten Beförderungszeit, über die vorgedachten Derter nach ihrem Bestimmungsorte, zur Winterzeit dagegen oder in den übrigen Monaten des Jahres erst von Silkeborg bei Tages Anbruch abgehen soll; sid simp 2) von derselben Zeit angerechnet, soll eine reitende Briefpost eingerich: mdtet werden, welche umgekehrt von Ringkjöbing zur Sommerzeit Sonntag Vormittag 10 Uhr abgehen, und darauf, in Uebereinstim mung mit der auf dem beikommenden Stundenzettel angeführten Beförderungszeit, ihre Tour über Herning und Silkeborg fortsetzen soll, um in Aarhuus theils der Montag Vormittag abgehenden
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145 1845. 69. Kallundborger Dampfschiffspost, theils der Montag Nachmittag nach dem Norden abgehenden Briefpost (der Sonnabends: Briefpost 29. April. von Kopenhagen und der Sonntags:Brief: und Personenpost von Kiel), theils der Dienstag Vormittag nach dem Süden abgehenden Brief und Personenpost (der Montags: Brief: und Personenpost von Aalborg) einverleibt zu werden, wogegen die gedachte reitende Post zur Winterzeit, um zeitig vor Eintritt der Dunkelheit Silke: borg zu erreichen, von Ringkjöbing Sonntag Vormittag 4 Uhr, aber von Silkeborg erst, wie im Sommer, des Montags Vormit: tags 2 Uhr zur Einverleibung in dieselben Posten abgehen soll; 3) in Folge der Einrichtung dieser Posten werden von derselben Zeit an zwei Post Expeditionen etablirt werden, und wird der einen auf Silkeborg der Buchhalter Collstrop, der anderen in Herning der Apotheker Gundorph vorstehen. Auf diesen Posterpeditionen kann Jeder, der Solches wünschen möchte, seine Briefe einliefern und ausgeliefert erhalten, wenn für jeden privaten Brief ein Zulage: Porto von 3 Rbß. im Verhältniß zu einem einfachen Briefe zu dem für Aarhuus bestimmten Porto, soweit es Silkeborg, und zu dem für Ringkjöbing festgesetzten Porto, soweit es Herning angeht, er: legt wird. Das Porto zwischen Aarhuus und Silkeborg, Silkeborg und Herning, Herning und Ringkjöbing wird dagegen zu 3 Rbß. für jede Station festgesetzt, wogegen das Porto zwischen Aarhuus und Herning, so wie Silkeborg und Ringkjöbing zu 6 Rbß., im Verhältniß zu einem einfachen Briefe, festgesetzt wird; 4) von derselben Zeit an soll bis weiter eine Briefpost directe von Wi: borg nach Aarhuus über Ans eingerichtet werden, welche Post in den Sommermonaten, vom 1sten April bis zum letzten October, mit dem des Sonntags Morgens von Wiborg abgehenden Tagwagen folgen, in der übrigen Zeit des Jahres aber zu Pferde, zur Einver: leibung theils in die Montag Vormittag abgehende Kallundborger 1815. 19
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1845. 29. April. 69. 146 Dampfschiffspest, theils in die ersten Briefposten, welche, nach deren Ankunft in Aarhuus, diese Stadt passiren, befördert werden soll; 5) von derselben Zeit an soll gleichfalls bis weiter eine Briefpost directe von Aarhuus nach Wiborg über Ans eingerichtet werden, welche Post in der vorgedachten Sommerzeit mit dem des Montags Mor: gens von Aarhuus abgehenden Tagwagen folgen, in der übrigen Zeit des Jahres aber nach Wiborg zu Pferde befördert werden soll, wo die von Ans abgehenden Briefe, so weit sie nicht nach Wiborg selbst bestimmt sind, den des Dienstags Wiborg sowohl nach dem Westen als Osten passirenden Briefposten einverleibt werden; 6) in Folge der Einrichtung dieser beiden Postengånge wird von der: selben Zeit an eine Posterpedition in Ans etablirt werden, welcher der Aufseher Finderup daselbst vorstehen wird, und wo Beikom: mende, welche Solches wünschen möchten, ihre Briefe einliefern und ausgeliefert erhalten können, wenn für jeden privaten Brief ein Zulage: Porto von 2 Rbß. im Verhältniß zu einem einfachen Briefe soweit selbiger über Wiborg gesandt wird, aber von 3 Rbß. im Ver: hältniß zu einem einfachen Briefe erlegt wird, so weit er über Aar: huus versandt wird, welches Zulage: Porto zu dem respective für Wi- borg und Aarhuus geltenden Porto hinzuzulegen ist, und wird das Porto zwischen Ans und Wiborg zu 2 Rbß., und zwischen Ans und Aarhuus zu 3 Rbß. bestimmt, beides gleichfalls im Verhältniß zu einem einfachen Briefe. jand Generalpostdirection, den 29sten April 1845. E
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