Circular, concerning the establishment of post expeditions in Silkeborg, Herning, and Ans.

1845-04-29 · Circulair · 1845 · 1845_04_29

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1845.
69. Circulair, betr. die Errichtung von Posterpeditionen auf
29. April. Silkeborg, in Herning und in Ans.
69.
Im Verfolge der Circulaire vom 21sten März, 28sten April 1843 und
vom 28sten Decbr. v. J. wird dem Königlichen Postcomtoir hiedurch
Folgendes zur Nachricht und Nachachtung mitgetheilt:
1) vom 1sten Mai d. J. angerechnet, soll eine reitende Briefpost von Aar:
huus über Silkeborg und Herning nach Rigkjöbing eingerichtet wer
den, welche Post von Aarhuus Sonntag Nachmittag, bald möglichst
nachdem sowohl die Briefpost vom Norden und Süden sowie die
Kallundborger Dampfschiffspost dort angekommen sind, und in der
Sommerzeit, vom 1sten April bis zum letzten September, ohne
Zögerung, in Uebereinstimmung mit der auf dem beikommenden
Stundenzettel angeführten Beförderungszeit, über die vorgedachten
Derter nach ihrem Bestimmungsorte, zur Winterzeit dagegen oder
in den übrigen Monaten des Jahres erst von Silkeborg bei Tages
Anbruch abgehen soll;
sid simp
2) von derselben Zeit angerechnet, soll eine reitende Briefpost eingerich:
mdtet werden, welche umgekehrt von Ringkjöbing zur Sommerzeit
Sonntag Vormittag 10 Uhr abgehen, und darauf, in Uebereinstim
mung mit der auf dem beikommenden Stundenzettel angeführten
Beförderungszeit, ihre Tour über Herning und Silkeborg fortsetzen
soll, um in Aarhuus theils der Montag Vormittag abgehenden

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145
1845.
69.
Kallundborger Dampfschiffspost, theils der Montag Nachmittag
nach dem Norden abgehenden Briefpost (der Sonnabends: Briefpost 29. April.
von Kopenhagen und der Sonntags:Brief: und Personenpost von
Kiel), theils der Dienstag Vormittag nach dem Süden abgehenden
Brief und Personenpost (der Montags: Brief: und Personenpost
von Aalborg) einverleibt zu werden, wogegen die gedachte reitende
Post zur Winterzeit, um zeitig vor Eintritt der Dunkelheit Silke:
borg zu erreichen, von Ringkjöbing Sonntag Vormittag 4 Uhr,
aber von Silkeborg erst, wie im Sommer, des Montags Vormit:
tags 2 Uhr zur Einverleibung in dieselben Posten abgehen soll;
3) in Folge der Einrichtung dieser Posten werden von derselben Zeit
an zwei Post Expeditionen etablirt werden, und wird der einen auf
Silkeborg der Buchhalter Collstrop, der anderen in Herning der
Apotheker Gundorph vorstehen. Auf diesen Posterpeditionen kann
Jeder, der Solches wünschen möchte, seine Briefe einliefern und
ausgeliefert erhalten, wenn für jeden privaten Brief ein Zulage:
Porto von 3 Rbß. im Verhältniß zu einem einfachen Briefe zu dem
für Aarhuus bestimmten Porto, soweit es Silkeborg, und zu dem
für Ringkjöbing festgesetzten Porto, soweit es Herning angeht, er:
legt wird. Das Porto zwischen Aarhuus und Silkeborg, Silkeborg
und Herning, Herning und Ringkjöbing wird dagegen zu 3 Rbß.
für jede Station festgesetzt, wogegen das Porto zwischen Aarhuus
und Herning, so wie Silkeborg und Ringkjöbing zu 6 Rbß., im
Verhältniß zu einem einfachen Briefe, festgesetzt wird;
4) von derselben Zeit an soll bis weiter eine Briefpost directe von Wi:
borg nach Aarhuus über Ans eingerichtet werden, welche Post in
den Sommermonaten, vom 1sten April bis zum letzten October, mit
dem des Sonntags Morgens von Wiborg abgehenden Tagwagen
folgen, in der übrigen Zeit des Jahres aber zu Pferde, zur Einver:
leibung theils in die Montag Vormittag abgehende Kallundborger
1815.
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1845.
29. April.
69.
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Dampfschiffspest, theils in die ersten Briefposten, welche, nach deren
Ankunft in Aarhuus, diese Stadt passiren, befördert werden soll;
5) von derselben Zeit an soll gleichfalls bis weiter eine Briefpost directe
von Aarhuus nach Wiborg über Ans eingerichtet werden, welche
Post in der vorgedachten Sommerzeit mit dem des Montags Mor:
gens von Aarhuus abgehenden Tagwagen folgen, in der übrigen
Zeit des Jahres aber nach Wiborg zu Pferde befördert werden soll,
wo die von Ans abgehenden Briefe, so weit sie nicht nach Wiborg
selbst bestimmt sind, den des Dienstags Wiborg sowohl nach dem
Westen als Osten passirenden Briefposten einverleibt werden;
6) in Folge der Einrichtung dieser beiden Postengånge wird von der:
selben Zeit an eine Posterpedition in Ans etablirt werden, welcher
der Aufseher Finderup daselbst vorstehen wird, und wo Beikom:
mende, welche Solches wünschen möchten, ihre Briefe einliefern
und ausgeliefert erhalten können, wenn für jeden privaten Brief ein
Zulage: Porto von 2 Rbß. im Verhältniß zu einem einfachen Briefe
soweit selbiger über Wiborg gesandt wird, aber von 3 Rbß. im Ver:
hältniß zu einem einfachen Briefe erlegt wird, so weit er über Aar:
huus versandt wird, welches Zulage: Porto zu dem respective für Wi-
borg und Aarhuus geltenden Porto hinzuzulegen ist, und wird das
Porto zwischen Ans und Wiborg zu 2 Rbß., und zwischen Ans und
Aarhuus zu 3 Rbß. bestimmt, beides gleichfalls im Verhältniß zu
einem einfachen Briefe.
jand
Generalpostdirection, den 29sten April 1845.
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