Circular, concerning the procedure for later discovered contraventions against the Waybill Ordinance of January 8, 1836.

1845-05-06 · Circulair · 1845 · 1845_05_06

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OCR transcription

74. Circulair, betr. das Verfahren bei den später entdeckten
Contraventionen wider die Lohnfuhrschein - Verordnung
vom 8ten Jan. 1836.
=
Zur Beseitigung vorgekommener Zweifel darüber: wie es in dem Falle
zu verhalten, wenn eine wider die Lohnfuhrschein: Verordnung vom Sten
Jan. 1836 begangene Contravention nicht zur Zeit der Begehung, son:
dern erst später entdeckt worden, wird den Königl. Poststationen bei
Mittheilung der Anlage Folgendes zur Nachachtung hiedurch eröffnet.
Wenn der Contravenient sich nicht am Stationsorte aufhält, und
derselbe sich daher auch wegen der ihm nach dem S. 17. der gedachten Ver:
ordnung zustehenden Wahl zwischen einer administrativen oder gerichtli
chen Erledigung der Sache vor dem Stationschef nicht erklären kann, so
ist die Sache sofort bei der gerichtlichen Polizeibehörde des Orts, wo die
Contravention begangen, zur Untersuchung und Entscheidung anhängig
zu machen. Hålt aber der Contravenient sich am Stationsorte auf, so
ist derselbe zuvorderst in Gemäßheit jener Verordnung in unbetheiligter
Zeugen Gegenwart aufzufordern, sich darüber zu erklären, ob er sich der
Entscheidung des Stationschefs unterwerfen wolle, oder ob er eine ge
richtliche Untersuchung verlange. Je nach dem Ausfalle dieser Er:
klärung ist dann das in Gemäßheit dieses Paragraphen weiter Erfor
derliche wahrzunehmen.
Generalpostdirection, den 6ten Mai 1845.
1845,
6. Mai.
74.

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