Circular, concerning the procedure for later discovered contraventions against the Waybill Ordinance of January 8, 1836.
1845-05-06 · Circulair · 1845 · 1845_05_06
OCR transcription
74. Circulair, betr. das Verfahren bei den später entdeckten Contraventionen wider die Lohnfuhrschein - Verordnung vom 8ten Jan. 1836. = Zur Beseitigung vorgekommener Zweifel darüber: wie es in dem Falle zu verhalten, wenn eine wider die Lohnfuhrschein: Verordnung vom Sten Jan. 1836 begangene Contravention nicht zur Zeit der Begehung, son: dern erst später entdeckt worden, wird den Königl. Poststationen bei Mittheilung der Anlage Folgendes zur Nachachtung hiedurch eröffnet. Wenn der Contravenient sich nicht am Stationsorte aufhält, und derselbe sich daher auch wegen der ihm nach dem S. 17. der gedachten Ver: ordnung zustehenden Wahl zwischen einer administrativen oder gerichtli chen Erledigung der Sache vor dem Stationschef nicht erklären kann, so ist die Sache sofort bei der gerichtlichen Polizeibehörde des Orts, wo die Contravention begangen, zur Untersuchung und Entscheidung anhängig zu machen. Hålt aber der Contravenient sich am Stationsorte auf, so ist derselbe zuvorderst in Gemäßheit jener Verordnung in unbetheiligter Zeugen Gegenwart aufzufordern, sich darüber zu erklären, ob er sich der Entscheidung des Stationschefs unterwerfen wolle, oder ob er eine ge richtliche Untersuchung verlange. Je nach dem Ausfalle dieser Er: klärung ist dann das in Gemäßheit dieses Paragraphen weiter Erfor derliche wahrzunehmen. Generalpostdirection, den 6ten Mai 1845. 1845, 6. Mai. 74.
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