Circular, concerning the calculation of writing, weighing, and counting fees for several money bags and barrels belonging to one address letter, as well as the fee for a postal receipt in duplicate.

1845-08-02 · Circulair · 1845 · 1845_08_02

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OCR transcription

1845.
2. Aug.
132.
.2481
JEN
132. Circulair, betr. die Berechnung des Schreib-, Wåge=
und Záhlgeldes für mehrere zu einem Addreßbrief gehörige
Geldbeutel und Fässer, ingleichen die Gebühr für einen
Postschein in duplo.
Da die Generalpostdirection in Erfahrung gebracht hat, daß das Schreib,
Wage: und Zählgeld für Geldversendungen in dem Falle, wenn mehrere
Geldbeutel oder Fässer zu einem Addreßbrief gehören, auf einigen Post:
comtoiren nach der Summe eines jeden Beutels zc. für sich, auf anderen
nach der zusammengelegten Summe aller Beutel berechnet wird, so wird
hiedurch als Norm für die Zukunft festgesetzt, daß die Gebühr in diesem
Falle nur nach dem Gesammtbetrag aller von Einem Absender an Einen
Empfänger auf einmal zu versendenden Summen zu erheben und der Post:
kasse zu berechnen ist.
Indem die Königl. Postcomtoire hievon zur Nachricht und Nachach:
tung in Kenntniß gesetzt werden, fügt die Generalpostdirection hinzu, daß,
wenn Jemand für eingelieferte Gelder einen Postschein in duplo verlangt,
auch für jedes Eremplar des Scheins die anordnungsmäßige Gebühr zu
erheben und zu berechnen ist.
Generalpostdirection, den 2ten Aug. 1845.

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