Circular, concerning the calculation of writing, weighing, and counting fees for several money bags and barrels belonging to one address letter, as well as the fee for a postal receipt in duplicate.
1845-08-02 · Circulair · 1845 · 1845_08_02
OCR transcription
1845. 2. Aug. 132. .2481 JEN 132. Circulair, betr. die Berechnung des Schreib-, Wåge= und Záhlgeldes für mehrere zu einem Addreßbrief gehörige Geldbeutel und Fässer, ingleichen die Gebühr für einen Postschein in duplo. Da die Generalpostdirection in Erfahrung gebracht hat, daß das Schreib, Wage: und Zählgeld für Geldversendungen in dem Falle, wenn mehrere Geldbeutel oder Fässer zu einem Addreßbrief gehören, auf einigen Post: comtoiren nach der Summe eines jeden Beutels zc. für sich, auf anderen nach der zusammengelegten Summe aller Beutel berechnet wird, so wird hiedurch als Norm für die Zukunft festgesetzt, daß die Gebühr in diesem Falle nur nach dem Gesammtbetrag aller von Einem Absender an Einen Empfänger auf einmal zu versendenden Summen zu erheben und der Post: kasse zu berechnen ist. Indem die Königl. Postcomtoire hievon zur Nachricht und Nachach: tung in Kenntniß gesetzt werden, fügt die Generalpostdirection hinzu, daß, wenn Jemand für eingelieferte Gelder einen Postschein in duplo verlangt, auch für jedes Eremplar des Scheins die anordnungsmäßige Gebühr zu erheben und zu berechnen ist. Generalpostdirection, den 2ten Aug. 1845.
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