Circular concerning the non-payment of station fees for the transport of engineer officers commanded for road service. Circular concerning the non-payment of station fees for the transport of pilots.
1845-09-16 · Circulair · 1845 · 1845_09_16
OCR transcription
150. Circulair, betr. die Nichterlegung von Stationsgeld bei Beförderung der zum Wegedienst commandirten Inge- nieurofficiere. In Uebereinstimmung mit dem §. 7. des, Seite 397 ff. der Chronologi: schen Sammlung der im Jahre 1842 ergangenen Verordnungen abge: druckten, Regulativs für die Verwaltung der für Rechnung der Königl. Kaffe zu erbauenden und zu unterhaltenden Kunststraßen in den Herzog thümern Schleswig und Holstein, wird der Königl. Poststation hiedurch zur Nachricht und Nachachtung mitgetheilt, daß Fuhrleute, welche die zum Wegedienste in den gedachten Herzogthümern angestellten Ingenieur: officiere auf ihren Dienstreisen befördern, der Verpflichtung, Stations: geld zu entrichten, nicht unterworfen sind. Generalpostdirection, den 16ten Sept. 1845. 1845. 16. Sept. 150.
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1845. 16. Sept. 151. 288 151. Circulair, betr. die Nichterlegung der Stationsabgabe bei Beförderung von Lootsen. Auf desfällige allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection haben Se. Majestät der König unterm 30sten Aug. d. J. allergnädigst zu resolviren geruht: Wir wollen Allerhöchst, daß die Fuhrleute in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, gleichwie sie nach der Verordnung vom 8ten Januar 1836 §. 12. c. bei Beförderung von Matrosen kein Stationsgeld zu zahlen haben, so auch, wenn sie Lootsen beför: dern, die nach ausgeführtem Lootsendienst über Land nach Hause reisen und durch ihr Lootsenschild sich als Lootsen ausweisen, unter der Bedingung, daß für sie ein Passirzettel gelöst wird, von Erle: gung der Stationsabgabe frei seyn sollen. Vorstehende allerhöchste Resolution wird der Königl. Poststation zur Nachricht und Nachachtung mitgetheilt. Generalpostdirection, den 16ten Sept. 1845.
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