Circular concerning the non-payment of station fees for the transport of engineer officers commanded for road service. Circular concerning the non-payment of station fees for the transport of pilots.

1845-09-16 · Circulair · 1845 · 1845_09_16

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150. Circulair, betr. die Nichterlegung von Stationsgeld bei
Beförderung der zum Wegedienst commandirten Inge-
nieurofficiere.
In Uebereinstimmung mit dem §. 7. des, Seite 397 ff. der Chronologi:
schen Sammlung der im Jahre 1842 ergangenen Verordnungen abge:
druckten, Regulativs für die Verwaltung der für Rechnung der Königl.
Kaffe zu erbauenden und zu unterhaltenden Kunststraßen in den Herzog
thümern Schleswig und Holstein, wird der Königl. Poststation hiedurch
zur Nachricht und Nachachtung mitgetheilt, daß Fuhrleute, welche die
zum Wegedienste in den gedachten Herzogthümern angestellten Ingenieur:
officiere auf ihren Dienstreisen befördern, der Verpflichtung, Stations:
geld zu entrichten, nicht unterworfen sind.
Generalpostdirection, den 16ten Sept. 1845.
1845.
16. Sept.
150.

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1845.
16. Sept.
151.
288
151. Circulair, betr. die Nichterlegung der Stationsabgabe
bei Beförderung von Lootsen.
Auf desfällige allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection
haben Se. Majestät der König unterm 30sten Aug. d. J. allergnädigst
zu resolviren geruht:
Wir wollen Allerhöchst, daß die Fuhrleute in den Herzogthümern
Schleswig und Holstein, gleichwie sie nach der Verordnung vom
8ten Januar 1836 §. 12. c. bei Beförderung von Matrosen kein
Stationsgeld zu zahlen haben, so auch, wenn sie Lootsen beför:
dern, die nach ausgeführtem Lootsendienst über Land nach Hause
reisen und durch ihr Lootsenschild sich als Lootsen ausweisen, unter
der Bedingung, daß für sie ein Passirzettel gelöst wird, von Erle:
gung der Stationsabgabe frei seyn sollen.
Vorstehende allerhöchste Resolution wird der Königl. Poststation zur
Nachricht und Nachachtung mitgetheilt.
Generalpostdirection, den 16ten Sept. 1845.

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