Circular containing an enforcement of the procedure to be observed by postal offices when errors and inaccuracies are found on the cards. Circular concerning the calculation of delivery fees for packages, Foustagen etc. over 100 pounds in weight.

1845-11-22 · Circulair · 1845 · 1845_11_22

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1845.
22. Nov.
185.
185. Circulair, enthaltend eine Einschärfung des von den Post-
comtoiren zu beobachtenden Verfahrens, wenn auf den
Karten Fehler und Unrichtigkeiten vorgefunden werden.
Da die Generalpostdirection in Erfahrung gebracht hat, daß die Vor:
schrift des Circulairs vom 29sten Juni 1839, in Gemäßheit welcher der

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1845.
185.
empfangende Postmeister den absendenden Postmeister von den auf den
Karten vorgefundenen Fehlern und Unrichtigkeiten, welche von demselben 22. Nov.
etwa begangen sind, unaufhältlich benachrichtigen, und zugleich auf der
Karte bemerkt werden soll, unter welchem Dato der absendende Postmei:
ster von solchen Fehlern in Kenntniß gesetzt worden ist, von mehreren Kd:
nigl. Postcomtoiren nicht immer beobachtet wird, so wird dem Königl.
Postcomtoir hiedurch aufgegeben, der vorgedachten Bestimmung in Zu:
kunft stets pünktlich Folge zu leisten.
Generalpostdirection, den 22sten Nov. 1845.
186. Circulair, betr. die Berechnung des Bestellgeldes für 1845.
Packete, Foustagen u. s. w. über 100 Pfund Gewicht.
Da die Generalpostdirection in Erfahrung gebracht hat, daß von den Kd:
nigl. Postcomtoiren ein verschiedenes Verfahren rücksichtlich der Berechnung
des Bestellgeldes für Packete, Foustagen 2c. von über 100 Pfund Gewicht
beobachtet wird, so wird den Königl. Postcomtoiren zur Nachricht und
Machachtung für die Zukunft hiedurch zu erkennen gegeben, daß der in
dem Regulativ zu der Frachtposttare vom 9ten Dec. 1836 unter Nr. 4
stehende Sak:,,über 100 Pfund verhältnißmäßig mehr, und wenigstens
so viel, als an dem Orte ein Arbeitswagen bis dahin, wo die Ablieferung
geschehen soll, kostet", so zu verstehen ist, daß für Packete über 100
Pfund dieselben Progressionen und Säße gelten, welche für Packete von
1-100 Pfund bestimmt sind, dergestalt, daß zu dem für Packete und der:
gleichen von über 80-100 Pfund bestimmten Bestellgelde von 38 rbß. für
die überschießende Anzahl von Pfunden der für diese besonders angeord:
nete Sah hinzugelegt wird; und in Folge hievon an Bestellgeld für
Packete u. s. w.:
46 *
22. Nov.
186.

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1845.
22. Nov.
186.
364
über 100 bis 110 Pfund incl. 44 rbß.
: 110 : 120
51 :
120 :
140
:
57
:
:
140 : 160
:
:
63
:
160
: 180
:
:
70
:
180
200
:
76
:
u. s. w.
zu erheben seyn werden.
Generalpostdirection, den 22sten Nov. 1845.

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