Circular to all postal offices concerning 'the regulation regarding weekly carriages' of December 4, 1848.
1848-12-27 · Circulair · 1848 · 1848_12_27
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1848. 27. Decbr. 287. 748 287. Circulair an alle Postanstalten, betreffend,,das Re- glement in Betreff der Wochenwagen" vom 4ten De- #cember 1848. In Hinweisung auf das „Reglement in Betreff der Wochenwagen" vom 4ten December 1848 wird den Postämtern 2c. Exemplare eines Schemas zugesandt, in welchem die schriftliche Angabe über die Einrichtung des Wagens u. s. w. abzufassen ist. Die Beschreibung ist in 5 à 6 Exemplaren gleichlautend deutlich niederzuschreiben und von diesen das eine an das Departement einzusenden, das 2te im Archiv des Postamts c. aufzubewahren, das 3te an den Fuhrmann zu übergeben, damit er es auf den Fahrten zur Einsicht der Reisenden stets bei sich führe, das 4te an denselben, um es an einem augenfälligen Orte im Wagen anzuheften, das 5te und 6te an die für die Bekanntmachung ausersehenen Tagesblätter der Umgegend einzusenden. Sobald ein Wochen oder Personen Wagen-Cours, wenn auch nur in einzelnen Theilen verändert wird, ist eine neue Beschreibung auszu- füllen, und damit wie vorstehend angeordnet zu verfahren, da in keinem Exemplare einer Beschreibung etwas Geschriebenes ausgestrichen oder umgeändert sich befinden darf. : Zu gleicher Zeit wird den Postämtern c. aufgetragen, die Ausfüh rung des angezogenen Reglements dienstpflichtigst auf das Strengste zu überwachen, und nicht zu dulden, daß ein Wochenwagen Cours oder irgend welche regelmäßige Personen Beförderung zwischen zwei Orten unterhalten werde, bevor nach Vorschrift des Reglements verfahren wor den ist, und auch darüber zu wachen, daß in Uebereinstimmung mit den in § 8 angezogenen Verboten keine Briefe und andere postpflichtigen Gegenstände durch die Wochen oder Personen-Wagen befördert werden. Gottorff, den 27sten December 1848. S Das Departement der Finanzen.
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749 Anlage. gundsdas Beschreibung eines Wochen- oder Personen-Wagen - Courses THD ind zwiſchen unterhalten von dem Fuhrmann gadg aus 1848. 27. Decbr. 286. Ich unterzeichneter Fuhrmann aus werde ied vom mama si 18 einen Wochen- oder einen Wochen- oder Personen-Wagen-Cours zwischen Perſonen-Wagen-Courses 18181 082 auf dem Wege über wie nachstehend beschrieben, unterhalten. Der Wagen soll ein sein, hat mit ausgeschlagene fißige Stühle, soll mit Pferden befördert werden. fährt ab von Uhr Minuten, kömmt an in Uhr Minuten, fährt ab von Uhr Uhr Minuten, kömmt an in Uhr Minuten. Der Fahrpreis für die Person ist auf offled ends festgesetzt. An Gepäck wird frei befördert wenigstens Pfd. Jak Ich verpflichte mich im Uebrigen den Bestimmungen des Reglements vom 4ten December 1848 genau nachzuleben. S -piga si
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