Circular to all postal offices concerning 'the regulation regarding weekly carriages' of December 4, 1848.

1848-12-27 · Circulair · 1848 · 1848_12_27

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OCR transcription

1848.
27. Decbr.
287.
748
287. Circulair an alle Postanstalten, betreffend,,das Re-
glement in Betreff der Wochenwagen" vom 4ten De-
#cember 1848.
In Hinweisung auf das „Reglement in Betreff der Wochenwagen"
vom 4ten December 1848 wird den Postämtern 2c. Exemplare
eines Schemas zugesandt, in welchem die schriftliche Angabe über die
Einrichtung des Wagens u. s. w. abzufassen ist. Die Beschreibung ist
in 5 à 6 Exemplaren gleichlautend deutlich niederzuschreiben und von
diesen das eine an das Departement einzusenden, das 2te im Archiv des
Postamts c. aufzubewahren, das 3te an den Fuhrmann zu übergeben,
damit er es auf den Fahrten zur Einsicht der Reisenden stets bei sich
führe, das 4te an denselben, um es an einem augenfälligen Orte im
Wagen anzuheften, das 5te und 6te an die für die Bekanntmachung
ausersehenen Tagesblätter der Umgegend einzusenden.
Sobald ein Wochen oder Personen Wagen-Cours, wenn auch nur
in einzelnen Theilen verändert wird, ist eine neue Beschreibung auszu-
füllen, und damit wie vorstehend angeordnet zu verfahren, da in keinem
Exemplare einer Beschreibung etwas Geschriebenes ausgestrichen oder
umgeändert sich befinden darf.
:
Zu gleicher Zeit wird den Postämtern c. aufgetragen, die Ausfüh
rung des angezogenen Reglements dienstpflichtigst auf das Strengste zu
überwachen, und nicht zu dulden, daß ein Wochenwagen Cours oder
irgend welche regelmäßige Personen Beförderung zwischen zwei Orten
unterhalten werde, bevor nach Vorschrift des Reglements verfahren wor
den ist, und auch darüber zu wachen, daß in Uebereinstimmung mit den
in § 8 angezogenen Verboten keine Briefe und andere postpflichtigen
Gegenstände durch die Wochen oder Personen-Wagen befördert werden.
Gottorff, den 27sten December 1848.
S
Das Departement der Finanzen.

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OCR transcription

749
Anlage.
gundsdas
Beschreibung
eines Wochen- oder Personen-Wagen - Courses
THD ind
zwiſchen
unterhalten von dem Fuhrmann
gadg
aus
1848.
27. Decbr.
286.
Ich unterzeichneter Fuhrmann
aus
werde
ied
vom
mama si
18
einen Wochen- oder
einen Wochen- oder Personen-Wagen-Cours
zwischen
Perſonen-Wagen-Courses
18181
082
auf dem Wege über
wie nachstehend beschrieben, unterhalten.
Der Wagen soll ein
sein,
hat
mit
ausgeschlagene fißige Stühle,
soll mit
Pferden befördert werden.
fährt ab von
Uhr
Minuten,
kömmt an in
Uhr
Minuten,
fährt ab von
Uhr
Uhr
Minuten,
kömmt an in
Uhr
Minuten.
Der Fahrpreis für die Person ist auf offled ends
festgesetzt.
An Gepäck wird frei befördert wenigstens
Pfd.
Jak
Ich verpflichte mich im Uebrigen den Bestimmungen des Reglements
vom 4ten December 1848 genau nachzuleben. S
-piga si

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