Circular to all postal offices concerning the new arrangements in the postal system commencing on January 1, 1849.

1848-12-29 · Circulair · 1848 · 1848_12_29

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290. Circulair an sämmtliche Postanstalten, betr. die mit
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dem 1sten Januar 1849 eintretenden neuen Einrich- 29. Decbr.
tungen im Postwesen.
und on standarral
Da mit dem 1sten Januar 1849 bei Einführung der neuen Expedition
die Briefpackete, welche unter den Postämtern zu Altona, Apenrade,
Eutin, Flensburg, Glückstadt, Hadersleben, Izehoe, Kiel, Neumünster,
Ploen, Rendsburg, Schleswig, Hamburg und dem Expeditions-Bureau
der Eisenbahn gewechselt werden, stets jedes in einem Briefbeutel ver-
sandt werden soll, so werden die vorgenannten Postämter beauftragt,
für die Anschaffung und deutliche Bezeichnung der erforderlichen Beutel
Sorge zu tragen.
Die Beutel müssen so genäht sein, daß die Naht auf beiden Seiten
recht ist.
bitt
Um die Beutel sowohl hin als zurück benußen zu können, müssen sie
auf der äußern und innern Seite mit Abgangs- und Bestimmungsort
bezeichnet sein, z. B. zwischen Schleswig und Hamburg ist die Bezeich-
nung auf der äußern Seite:
„Von Schleswig nach Hamburg."181
auf der innern Seite:
Von Hamburg nach Schleswig."
g
Von allen Postämtern sind die Beutel nach der Größe, welche das
Packet erfordert, anzuschaffen und die Kosten unter Anlegung der Quit-
tung im laufenden Quartals-Extracte zur Ausgabe zu bringen.
Wenn durch irgend einen Umstand ein Briefbeutel fehlt, so ist ent-
weder ein Reservebeutel zu gebrauchen, oder auch das Briefpacket in
starkem Packpapier gut zu verpacken und deutlich zu bezeichnen.
2) Sämmtlichen Postanstalten wird hiedurch mit Bezugnahme auf
das Circulair vom 19ten d. Mts. Folgendes mitgetheilt:
Der im Abschnitt 3 enthaltene Passus: "Was die Behandlung der
ausländischen Correspondenzen
-
bis
-
die Französische u. s. w. auf

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Hamburg" wird, nachdem das Departement jetzt mit den Grenzpost
29. Decbr. ämtern Vorkehrung getroffen hat, hinfällig und haben die Postanstalten
Portobriefe nach dem Auslande, nach Vorschrift des § 1 der Anweisung
für die Expedition der Briefpost zu behandeln; das inländische Porto
also auf der Vorderseite des Briefes mit großen Zahlen zu vermerken
und dem Grenzpostamt zuzutariren. Uebrigens wird noch bemerkt, daß
wie für die unfrankirt abgehende Französische Correspondenz über Ham
burg und die Englische Correspondenz über Altona bisher kein Porto
aufgeführt ist, so soll dies auch fernerweitig nicht geschehen. Diese Briefe
sind resp. auf der Karte nach Hamburg und Altona nur der Stückzahl
nach in der Rubrik: "Portobriefe weiterhin" gesondert aufzuführen.
3) In der Anweisung, betreffend die Kartirung und Spedirung der
Brief und Frachtpostsendungen, ist der mit Elmshorn stattfindende
Kartenschluß nicht angeführt. Es wird den sämmtlichen Postanstalten
daher hiedurch angezeigt, daß Elmshorn mit dem Posterpeditions:
Bureau der Eisenbahn, Barmstedt, Ulzburg, Glückstadt und Crempe
in Kartenschluß stehen wird, welches in der Anweisung nachzutragen ist.
4) Mit Rücksicht auf die Bekanntmachung über die vom 1sten Januar
1849 eintretenden Veränderungen im Postengange, wird ad Abschnitt A
der Eisenbahn-Poftcourse bemerkt, daß die Frachtposten mit jedem Mor
genzuge von Altona-Hamburg abgehen und mit jedem Morgenzuge in
Altona-Hamburg eintreffen sollen. Treffen die Hauptfrachtposten vom
Norden nicht zeitig genug in Rendsburg ein, um mit dem Morgenzuge
weiter gehen zu können, so machen diese eine Ausnahme und kommen
dann erst Abends in Hamburg-Altona an.
ni
5) Die Briefversendung mit den Güterzügen der Eisenbahnen wird
von Neujahr an nicht mehr stattfinden, welches den betreffenden Postan
stalten zur Wahrnehmung hiedurch mitgetheilt wird.
Gottorff, den 29sten December 1848.o
Das Departement der Finanzen.df mi
Sid
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