Circular to all postal offices concerning the new arrangements in the postal system commencing on January 1, 1849.
1848-12-29 · Circulair · 1848 · 1848_12_29
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751 290. Circulair an sämmtliche Postanstalten, betr. die mit 1848. 290. dem 1sten Januar 1849 eintretenden neuen Einrich- 29. Decbr. tungen im Postwesen. und on standarral Da mit dem 1sten Januar 1849 bei Einführung der neuen Expedition die Briefpackete, welche unter den Postämtern zu Altona, Apenrade, Eutin, Flensburg, Glückstadt, Hadersleben, Izehoe, Kiel, Neumünster, Ploen, Rendsburg, Schleswig, Hamburg und dem Expeditions-Bureau der Eisenbahn gewechselt werden, stets jedes in einem Briefbeutel ver- sandt werden soll, so werden die vorgenannten Postämter beauftragt, für die Anschaffung und deutliche Bezeichnung der erforderlichen Beutel Sorge zu tragen. Die Beutel müssen so genäht sein, daß die Naht auf beiden Seiten recht ist. bitt Um die Beutel sowohl hin als zurück benußen zu können, müssen sie auf der äußern und innern Seite mit Abgangs- und Bestimmungsort bezeichnet sein, z. B. zwischen Schleswig und Hamburg ist die Bezeich- nung auf der äußern Seite: „Von Schleswig nach Hamburg."181 auf der innern Seite: Von Hamburg nach Schleswig." g Von allen Postämtern sind die Beutel nach der Größe, welche das Packet erfordert, anzuschaffen und die Kosten unter Anlegung der Quit- tung im laufenden Quartals-Extracte zur Ausgabe zu bringen. Wenn durch irgend einen Umstand ein Briefbeutel fehlt, so ist ent- weder ein Reservebeutel zu gebrauchen, oder auch das Briefpacket in starkem Packpapier gut zu verpacken und deutlich zu bezeichnen. 2) Sämmtlichen Postanstalten wird hiedurch mit Bezugnahme auf das Circulair vom 19ten d. Mts. Folgendes mitgetheilt: Der im Abschnitt 3 enthaltene Passus: "Was die Behandlung der ausländischen Correspondenzen - bis - die Französische u. s. w. auf
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1848. 290. 752 Hamburg" wird, nachdem das Departement jetzt mit den Grenzpost 29. Decbr. ämtern Vorkehrung getroffen hat, hinfällig und haben die Postanstalten Portobriefe nach dem Auslande, nach Vorschrift des § 1 der Anweisung für die Expedition der Briefpost zu behandeln; das inländische Porto also auf der Vorderseite des Briefes mit großen Zahlen zu vermerken und dem Grenzpostamt zuzutariren. Uebrigens wird noch bemerkt, daß wie für die unfrankirt abgehende Französische Correspondenz über Ham burg und die Englische Correspondenz über Altona bisher kein Porto aufgeführt ist, so soll dies auch fernerweitig nicht geschehen. Diese Briefe sind resp. auf der Karte nach Hamburg und Altona nur der Stückzahl nach in der Rubrik: "Portobriefe weiterhin" gesondert aufzuführen. 3) In der Anweisung, betreffend die Kartirung und Spedirung der Brief und Frachtpostsendungen, ist der mit Elmshorn stattfindende Kartenschluß nicht angeführt. Es wird den sämmtlichen Postanstalten daher hiedurch angezeigt, daß Elmshorn mit dem Posterpeditions: Bureau der Eisenbahn, Barmstedt, Ulzburg, Glückstadt und Crempe in Kartenschluß stehen wird, welches in der Anweisung nachzutragen ist. 4) Mit Rücksicht auf die Bekanntmachung über die vom 1sten Januar 1849 eintretenden Veränderungen im Postengange, wird ad Abschnitt A der Eisenbahn-Poftcourse bemerkt, daß die Frachtposten mit jedem Mor genzuge von Altona-Hamburg abgehen und mit jedem Morgenzuge in Altona-Hamburg eintreffen sollen. Treffen die Hauptfrachtposten vom Norden nicht zeitig genug in Rendsburg ein, um mit dem Morgenzuge weiter gehen zu können, so machen diese eine Ausnahme und kommen dann erst Abends in Hamburg-Altona an. ni 5) Die Briefversendung mit den Güterzügen der Eisenbahnen wird von Neujahr an nicht mehr stattfinden, welches den betreffenden Postan stalten zur Wahrnehmung hiedurch mitgetheilt wird. Gottorff, den 29sten December 1848.o Das Departement der Finanzen.df mi Sid d
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