Placard. Whereas in the freight post tariff of February 23, 1788, where it is stipulated that items submitted for dispatch must be correctly declared both in terms of content and value, a penalty was explicitly set for incorrect declaration of value, but not for incorrect declaration of content...
1795-12-31 · Placat · 1792 - 1795 · 1795_12_31
OCR transcription
1795- 31. Dec. 81. 201 178 81. Da i Placatta se on Da in der Frachtposttage vom 23sten Februar 1788*), wo verfügt wird, daß die Sachen, welche zur Versendung eingeliefert werden, sowohl nach dem Inhalt, als nach dem Werth, richtig angegeben werden sollen, zwar auf die unrichtige Angabe des Werths, nicht aber auf die unrichtige Angabe des Inhalts, ausdrücklich eine Strafe gefeßt worden ist; so haben Seine Königl. Majestät auf des Generalpoftamts allerunterthänigste Vorstellung unterm 1 Iten d. M. zu resolviren geruhet, daß wenn der Inhalt von irgend etwas, das mit der Frachtpost versandt werden soll, zum Nachtheil der Generalpostcasse unrichtig angemeldet befunden wird, alsdenn, außer dem zu wenig bezahlten Postgelde, das Zwanzigfache desselben als eine Mulet verwirkt seyn, und halb dem Angeber, halb der Armencasse des Generalpostamts anheimfallen, auch nebst dem der Generalpostcaffe entzo: genen Postgelde von dem Absender, oder demjenigen, der dessen Auftrag besorget, wie es am bequemsten erachtet wird, nach Anleitung der Verord: nung vom 14ten December 1775 unaufhältlich entrichtet oder durch Zwangsmittel beygetrieben werden, und daß übrigens, wenn der Werth solcher Sachen, für welche das Postgeld nach dem Werth anzusehen ist, zu gering angegeben befunden wird, es ben der in der angezogenen Tare am angeführten Ort angeordneten Strafe sein Verbleiben haben solle. Wel ches hiedurch zu Jedermanns Warnung und Benachrichtigung bekannt gemacht wird. Generalpoftamt zu Kopenhagen den 31 sten Dec. 1795. (L S.) am doun Koefoed. die Schiffmann. Lange. *) vid. Chron. Samml. 1788. pag. 33. Num. 3. v. Eggers. 19. gripillian2 di alle disur ses
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