Circular letter.

1796-09-13 · Circularschreiben · 1795 - 1798 · 1796_09_13

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OCR transcription

1796.
13. Sept.
60.
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60. Circularschreiben.
Da die Oberinspection des Zuchthauses zu Glückstadt den zum Behuf des
Königlichen Dienstes und der allgemeinen Landesgeschäfte niedergefeßten
Königlichen Commissionen gleich zu achten ist, so wird den Königlichen Post:
comtoiren mittelst dieses Circularschreibens zu erkennen gegeben, daß die
von besagter Oberinspection erlassenen und an sie gerichteten mit der Rubrike
"Königliche Dienstsache" versehenen Schreiben, nach Maaßgabe
des 6ten §. der Verordnung vom 7ten November 1781, ohne Erlegung
einiges Postgeldes anzunehmen und fren zu chartiren sind. Generalpoftamt
zu Kopenhagen den 1 3ten September 1796.

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