Circular letter.
1796-09-13 · Circularschreiben · 1795 - 1798 · 1796_09_13
OCR transcription
1796. 13. Sept. 60. 78 60. Circularschreiben. Da die Oberinspection des Zuchthauses zu Glückstadt den zum Behuf des Königlichen Dienstes und der allgemeinen Landesgeschäfte niedergefeßten Königlichen Commissionen gleich zu achten ist, so wird den Königlichen Post: comtoiren mittelst dieses Circularschreibens zu erkennen gegeben, daß die von besagter Oberinspection erlassenen und an sie gerichteten mit der Rubrike "Königliche Dienstsache" versehenen Schreiben, nach Maaßgabe des 6ten §. der Verordnung vom 7ten November 1781, ohne Erlegung einiges Postgeldes anzunehmen und fren zu chartiren sind. Generalpoftamt zu Kopenhagen den 1 3ten September 1796.
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