Circular letter to all post offices concerning the dispatch of letters to England and announcement regarding the use of telegraphs on the Great Belt for private individuals.

1802-01-23 · Circularschreiben · 1799 - 1803 · 1802_01_23

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1802. 4. Circularschreiben an sämtliche Postcomtoire, betr. die Beför
derung der Briefe nach England.
23. Jan.
4.
Wenn von dem Kaisert. Reichsoberpostamt bekannt gemacht worden ist,
daß, einer getroffenen Einrichtung zufolge, Briefe nach England über
Frankreich befördert werden können, und zu dem Ende jeder einfache
Brief von Hamburg ab mit 7 ßl. zu frankiren ist, und dann hieran den
Correspondirenden in den Fällen, da die gewöhnliche Beförderung der
Briese nach England über Cuxhaven, wohin sie von Hamburg ab bekannt
tich nur 5 ßl. an einfachem Postgeld fosten, Schwierigkeiten findet oder
gänzlich gehemmt ist, als in Eiswintern u. s. w., sehr gelegen seyn muß;
so wird solches den königl. Postcomtoiren zur Benachrichtigung der Brief:
absender und Aufforderung derselben, damit allem Irrthum vorgebengt
werde, es außen auf den nach England bestimmten Briefen zu bemerken,
ob sie über Curhaven oder Frankreich gehen sollen, so wie zu ihrer eige:
nen Wissenschaft und Wahrnehmung des Nöthigen, hiemittelst er
öffnet.
Generalpoftamt zu Kopenhagen den 23ften Jan. 1802.

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5. Bekanntmachung, betr. den Gebrauch der Telegraphen am
großen Belt für Privatpersonen.
Gleichwie das Generalpoftamt es den zu Nyburg, anf Sprogde und zu
Korför angesetzten Telegraphisten zur Pflicht gemacht hat, diejenigen
Machrichten zu besorgen, deren Beförderung durch die Telegraphen kö
nigl. Bediente in Dienstangelegenheiten von ihnen verlangen: so hat
Selbiges auch Sr. Königl. Majeft. allerunterthänigst vorgestellt, daß es
sowohl, wenn Eis im großen Belt ist, als zu andern Zeiten nützlich seyn
könnte, wenn es Jedermann fren stünde, Nachrichten, an deren schnel
ler Mittheilung gelegen ist, durch die Telegraphen befördern zu lassen,
ingleichem, daß es den bey dem Belt ankommenden Reisenden angenehm
seyn würde, wenn sie auf der andern Seite des Belts zu ihrer weitern
Beförderung, oder um Nachtquartier, Essen und andere Bequemlichkei-
ten zu erhalten, mittelst der Telegraphen die nöthigen Bestellungen ma
chen könnten.
Se. Königl. Majest. haben darauf unterm 15ten dieses Monats
zu refolviren geruhet:
Daß es einem jeden fren stehen soll, durch die Telegraphen am
großen Belt Nachrichten hinüber schaffen zu lassen, doch daß er
Dafür zum Telegraphfond die gewöhnliche Stafettenbezahlung,
nämlich Sommers 7 Rthlr. und Winters 8 Rthlr.; und über:
dies, wenn die Nachricht von dem Umfange ist, daß sie in ge:
meinem Styl über zehn Linien, jede Linie zu sechs und zwanzig
Buchstaben gerechnet, erfordert, für jede der folgenden Linien
Rthlr. entrichte;
daß für diese Bezahlung, die derjenige Telegraphist erhebt,
der die Nachricht ausstellt, auch der Telegraphist an der andern
Seite, der die Nachricht erhält, solche in einem versiegelten Briefe
212
1802.
23. Jan.
5.

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23. Jan.
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unter der ihm angezeigten Adresse an den Postmeister des
Orts, zur weitern Beförderung auf die verlangte Weise, ablie
fern foll;
daß die Telegraphisten dem Generalpostamt durch einen schrift
lichen Eid sich verpflichten sollen, vor einem jeden ohne Unter:
schied, was ihnen in solcher Absicht anvertrauet wird, heimlich zu
halten; und endlich,
daß Reisenden, die am Belt ankommen, und auf der andern
Seite zu ihrer weitern Beförderung, oder um Essen, Nachtquar
tier und andere Bequemlichkeiten zu erhalten, mittelst der Tele:
graphen die nöthige Bestellung zu machen wünschen, dafür, weil
dazu nie eine Stafette gebraucht werden würde, mur Rthlr.
ebenfalls an den Telegraphisten, der die Bestellung abfertiget, eri
Tegen sollen.
Diese höchste Resolution wird hiedurch zu Jedermanns Wissenschaft
gebracht, und zugleich wird nachrichtlich angezeigt: Daß Abwesende, die
hievon Gebrauch machen und keinen Commissionair in Nyborg oder Cor
för halten wollen, sich geradezu an jedes Orts Telegraphisten, ist Holm
zu Nyburg und Palludan zu Korför, wenden und gewärtigen können,
daß dieser den erhaltenen Auftrag unaufhältlich und genau befolge; und
daß, wenn Eis im großen Belt ist, und die Post nach und von Kopen
hagen nicht zur gewöhnlichen Zeit überkommen kann, nämlich nach Ko-
penhagen Sonntags und Donnerstags Nachmittags, und von Kopenha:
gen Sonntags und Mittwochens Nachmittags, alsdenn eine Extrapost
sowohl Montags und Freytags Abends von Korför nach Kopenhagen,
als Sonntags und Mittwochens Abends von Nyburg nach Hadersleben,
und Montags und Donnerstags Morgens von da weiter nach Hamburg
abgehe, mit welchen Poften die, mittelst der Telegraphen, über den
großen Belt geschafften Nachrichten weiter gehen können, daß also die

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theurere Stafettenbeförderung, welche die Absender sonst für nöthig an-
sehen möchten, vermieden werden kann.
Generalpostamt zu Kopenhagen den 23sten Jan. 1 802.
1802.
23. Jan.
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