Placard, determining to what extent the postage for letters from Hamburg, Lübeck, and all places in the Duchies to Denmark and Norway, and vice versa from places in Denmark and Norway to Hamburg, Lübeck, and the Duchies, can or shall be paid at the place of dispatch.

1809-09-13 · Placat · 1809 · 1809_177_09_13

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OCR transcription

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176. Verfügung an sämtliche Obrigkeiten und Behörden des
Herzogthums Schleswig, betr. die Frage: von welcher
Zeit die Militairpflichtigkeit der fremden Häuerlinge und
ihrer Söhne anfange? *)
Auf eine bey der Königl. Schleswig Holsteinischen Kanzelen gethane
Borfrage: mit welcher Zeit die Militairpflichtigkeit der fremden Hauer:
linge und ihrer Söhne anfange? haben, auf allerunterthänigste Vorstellung
derfelben, Se. Königl. Majestät Folgendes allergnädigst zu resolviren
geruhet: Wir wollen bis weiter Allerhöchst festgesezt haben: daß Auslän
der, welche sich nach Unsern Herzogthümern begeben, so lange sie sich
daselbst weder ansässig gemacht, noch in einem Districte drey Jahre un
unterbrochen aufgehalten haben, auch mit ihren, während der Zeit in Uns
sern Herzogthümern gebornen Söhnen, ungehindert und ohne Cautions:
leistung wegen der Militairpflichtigkeit der letzteren, das Land wieder ver:
lassen dürfen; welche Resolution, Sr. Königl. Majestät Allerhöchstem
Willen und Befehl zufolge, sämtlichen Obrigkeiten und Behörden des
Herzogthums Schleswig hiedurch eröfnet wird.
Urkundlich ic. Gegeben :c. Gottorf den 12ten Sept. 1809.
177. Placat, wodurch bestimmt wird, wie fern das Postgeld
1809.
12. Sept.
176.
1809.
177.
für die Briefe von Hamburg, Lübeck und allen Dertern 13. Sept.
in den Herzogthümern nach Dännemark und Norwegen,
und umgekehrt von Dertern in Dannemark und Norwegen
nach Hamburg, Lübeck und den Herzogthümern, an dem
Orte der Absendung bezahlt werden kann oder soll.
Se. Königl. Majestät haben, auf allerunterthänigste Vorstellung
*) Für das Herzogthum Holstein ward eine gleiche Verfügung erlassen.

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