Circular order concerning the postage exemption for health or quarantine commissions.
1805-07-20 · Circularverfügung · 1804 - 1805 · 1805_07_20
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1805. 77. Circularverfügung weger der Portofreyheit der Gesund- heits- oder Quarantaine-Commissionen. 20. Jul. 77- Wenn diejenigen Briefe, welche von den nach dem §. 1. der Quarans taine: Verordnung vom 15ten März d. J. angeordneten Gesundheits- oder Quarantaine: Commissionen unter dem Commissionssiegel und der Aufschrift: Königl. Dienstsechen an die Direction für die Quaran taineanstalten, an die Stiftsamtmänner und Amtmanner, an andere Quas rantaine: Commissionen, oder an die höchstcommandirenden Officiers in den Provinzen eingeliefert werden, Portofrenheit genießen sollen, so wird solches hiedurch den untengenannten Königl. Postcomtoiren mittelst dieses Circularschreibens, weiches 2c. zur Wahrnehmung des Nöthigen zu erkennen gegeben. Generalpostamt zu Kopenhagen den 20sten Jul. 1805.
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