Instruction to the Magistrate of the City of Lütjenburg concerning mail transport and the tendering for carriers.
1806-02-17 · Resolution · 1806 · 1806_02_17
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1806. 17. Febr. 20. 26 zwischen mir, der Deutschen Kanzelen und dem Generalpoftamte corres spondirt worden, wird nunmehr dem. gedachten Magistrat zu seinem Berhalten hiemit zu erkennen gegeben: Daß, wenn ein, obgleich al: lenfalls noch von ihm anzustellender abermaliger Versuch, die erforder liche Anzahl von Fuhrleuten zu Beförderung jener Poften lediglich ge- gen die jest gewöhnliche Vergütung von 32 ßl. die Meile und ohne alle sonstige Nebenbedingung zu vermögen, fehlschlagen follte, alsdann unfehlbar zu der, mittelst der ihm von mir unterm 21sten Nov. v. J. erófneten Königl. Resolution bereits eventualiter allerhöchst befohlnen Licitation der Frachtpostbeförderung ohne allen Aufschub zu schreiten sey, so wie es denn überhaupt auch ben jener allerhöchsten Resolution fein unabänderliches Bewenden behält, der Magistrat mag nun die Li- citation vor der Hand nur für ein Jahr, oder für mehrere Jahre auf einmal zu veranstalten für gut finden. Gottorf den 17ten Febr. 1806.
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