Governor's Rescript, concerning the increase of carriage fees in Neustadt and the determination of mileage to Grömitz and Travemünde.

1807-05-14 · Rescript · 1807 · 1807_05_14

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48. Statthalter-Rescript, Betr. die Erhöhung des Fuhrgeldes in
Neustadt und die Bestimmung der Meilenzahl nach Grd:
immig und Travemünde. on gmi
T
Auf das Gesuch der Rollfuhrleute in Neustadt um Erhöhung des Fuhre
geldes und um Bestimmung der Stationen von da nach Lütjenburg und
nach Travemünde zu 4, nach Gromiß aber zu 13 Meilen, haben Se.
Königl. Majestät unterm 8ten d. M. ein Rescript nachstehenden wörtli-
chen Inhalts an mich abgelassen: Daß ihnen, jedoch nur bis die ge-
genwärtig erhöhete Ertraposttare wiederum herabgesetzt wird, erlaubt
seyn möge, sich für jedes Pferd, es möge zum Fahren oder Neiten ge:
braucht werden, ohne Unterschied der Jahreszeit 20 ßl. à Meile, mit
Inbegrif des Trinkgeldes bezahlen zu lassen, woben sie zugleich in Hin
sicht der Zahl der zu nehmenden Pferde auf dasjenige, was darüber im
S. 22. Unserer allerhöchsten Postordnung vom Jahre 1762 bestimmt ist,
insofern es auf den gegenwärtigen Fall Anwendung leidet, verwiesen wer:
den; auch gestatten Wir ihnen, sich die Station von Neustadt nach Grö-
miß für 11 Meilen bezahlen zu lassen, wohingegen der Weg von Neu-
stadt nach Lütjenburg und nach Travemünde nach wie vor nur für 3 Meis
len zu rechnen ist.
Vorstehende allerhöchste Resolution wird denn nunmehr dem dortigen
Magistrat zur eigenen Nachachtung sowohl, als auch weiter erforderlichen
Bekanntmachung hiemit eröfnet.
Gottorf den 14ten May 1807.
1807.
14. May.
48.

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