Governor's Rescript, concerning the increase of carriage fees in Neustadt and the determination of mileage to Grömitz and Travemünde.
1807-05-14 · Rescript · 1807 · 1807_05_14
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109 48. Statthalter-Rescript, Betr. die Erhöhung des Fuhrgeldes in Neustadt und die Bestimmung der Meilenzahl nach Grd: immig und Travemünde. on gmi T Auf das Gesuch der Rollfuhrleute in Neustadt um Erhöhung des Fuhre geldes und um Bestimmung der Stationen von da nach Lütjenburg und nach Travemünde zu 4, nach Gromiß aber zu 13 Meilen, haben Se. Königl. Majestät unterm 8ten d. M. ein Rescript nachstehenden wörtli- chen Inhalts an mich abgelassen: Daß ihnen, jedoch nur bis die ge- genwärtig erhöhete Ertraposttare wiederum herabgesetzt wird, erlaubt seyn möge, sich für jedes Pferd, es möge zum Fahren oder Neiten ge: braucht werden, ohne Unterschied der Jahreszeit 20 ßl. à Meile, mit Inbegrif des Trinkgeldes bezahlen zu lassen, woben sie zugleich in Hin sicht der Zahl der zu nehmenden Pferde auf dasjenige, was darüber im S. 22. Unserer allerhöchsten Postordnung vom Jahre 1762 bestimmt ist, insofern es auf den gegenwärtigen Fall Anwendung leidet, verwiesen wer: den; auch gestatten Wir ihnen, sich die Station von Neustadt nach Grö- miß für 11 Meilen bezahlen zu lassen, wohingegen der Weg von Neu- stadt nach Lütjenburg und nach Travemünde nach wie vor nur für 3 Meis len zu rechnen ist. Vorstehende allerhöchste Resolution wird denn nunmehr dem dortigen Magistrat zur eigenen Nachachtung sowohl, als auch weiter erforderlichen Bekanntmachung hiemit eröfnet. Gottorf den 14ten May 1807. 1807. 14. May. 48.
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